Nachrichten
Änderungen zur Verordnung und Potenzialerhebung in Kraft getreten
Die im Juli durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) sind am 15. September in Kraft getreten. Ziel der Anpassungen sei es laut G-BA, zu einer kontinuierlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.

Der G-BA reagierte mit den Änderungen seiner AKI-Richtlinie auf die weiterhin zu niedrige Zahl verordnender und potenzialerhebender Ärztinnen und Ärzte. Zwar sei die Anzahl insbesondere in den letzten Monaten angestiegen, allerdings sei der Bedarf bislang noch nicht gedeckt. Bis Ende 2024 gilt nunmehr eine Ausnahmeregelung für die vom Gesetzgeber vorgesehene Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus hat der G-BA den Kreis der Ärztinnen und Ärzte erweitert, die das Entwöhnungspotenzial erheben können. Zudem ist der Kreis der verordnungsberechtigten Ärztinnen und Ärzte erweitert worden.
Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, in einer Pressemitteilung: „Um Engpässe in der Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zu vermeiden, hat der G-BA mit den Anpassungen der Richtlinie einen praktikablen und rechtlich vertretbaren Weg gefunden. Es geht um ein komplexes und anspruchsvolles Leistungsangebot und entsprechend sind auch hohe Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte geboten.” Diese Anforderungen dürften aber nicht dazu führen, dass die kontinuierliche Versorgung gefährdet werde, so Lengelmann, weil es noch nicht in allen Regionen ausreichend Ärztinnen und Ärzte gebe. “Wir werden mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiterhin beobachten, wie sich die Zahlen entwickeln.“
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren