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AKI-Richtlinie: Think Tank fordert Aufschub für Übergangsfristen

Der GKV-IPReG ThinkTank fordert angesichts der pandemischen Notlage ein Moratorium der Übergangsfristen, ab denen die Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) erfolgen kann.

Der GKV-IPReG ThinkTank fordert angesichts der pandemischen Notlage ein Moratorium der Übergangsfristen, ab denen die Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) erfolgen kann. Der Aufbau flächendeckender Versorgungsstrukturen, insbesondere für die vor jeder Verordnung erforderliche Potenzialerhebung, könne bis zur vorgesehenen Umsetzung im Januar 2023 nicht gewährleistet werden.

Hintergrund ist, dass ab Jahresbeginn 2023 bei den über 20.000 Versicherten, die außerklinische Intensivpflege benötigen, laut der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. November 2021, vor jeder Verordnung eine Potenzialanalyse durchgeführt werden muss. Ohne diese würden die Betroffenen keine Verordnung erhalten. Für jede Verordnung ab Januar 2023 müsse diese Erhebung bereits im vierten Quartal 2022 erfolgen, da sie nicht älter als drei Monate sein dürfe. Da die erforderlichen Strukturen für die neu eingeführten Potenzialerhebungen in der außerklinischen Versorgung bisher nicht existierten und zunächst noch die Vergütungsstrukturen für die medizinische Versorgung geklärt werden müssten, sei der Zeitraum nicht ausreichend, um flächendeckend die Verordnungssicherheit für die lebensbedrohlich erkrankten Versicherten gewährleisten zu können, so der Think Tank.

Zudem fordern die Think Tank-Mitglieder eine frühere Evaluation der neuen Richtlinie durch das Bundesgesundheitsministerium. Derzeit soll die erste Prüfung vier Jahre nach Inkrafttreten Ende 2026 stattfinden. Die Forderung ist, diesen Zeitpunkt bereits auf den 30. Juni 2022 zu legen und eine jährliche Berichtspflicht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium einzuführen.


Foto: Adobe Stock/gena96