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AKI-RL: Keine Beanstandung durch das BMG

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss zur neuen “Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege” geprüft und nicht beanstandet.

Richtlinie – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt Richtlinie – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss zur neuen “Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege” geprüft und nicht beanstandet. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt mit. Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dieser nächste Schritt wird laut G-BA in den kommenden 10 bis 14 Tagen erwartet.

Die Rückmeldung des BMG gibt es hier zum Nachlesen: Nichtbeanstandung der AKI-RL

Das GKV-IPReG und die dazugehörige AKI-Richtlinie sind das große Thema beim KAI Rechtstag für die außerklinische Intensivpflege am 17. Mai in Düsseldorf. Mit dabei sind unter anderem Rechtsanwältin Anja Hoffmann, Prof. Ronald Richter und Dr. Uwe Schlegel.

Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations