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Aktualisierte RKI-Grundsätze zu Covid-19

Seit März 2020 hat das Virus SARS-CoV-2 unser Leben verändert und wird dies noch für eine lange Zeit tun. Da

Seit März 2020 hat das Virus SARS-CoV-2 unser Leben verändert und wird dies noch für eine lange Zeit tun. Da zuvor über das Virus nur wenig bekannt war, ändern sich die ersten Vorgaben aufgrund neuerer Studienergebnisse. Dies wird auch in Zukunft so bleiben, weil beispielsweise über die Frage, ob man nach einer Infektion mit COVID-19 eine Immunität hat oder nicht, aktuell nicht vorausgesagt werden kann, ob eine Immunität stabil ist und längere Zeit hält. Das Robert Koch-Institut hat die bisherigen Empfehlungen angepasst und für Pflegende neue konkrete Vorgaben herausgegeben.

Erkenntnisse und Unsicherheit

Es gehört inzwischen zur Tagesordnung, dass immer wieder angeblich neue Erkenntnisse den Medien zu entnehmen sind, die kurze Zeit darauf von anderen Quellen für falsch erklärt werden. Mit Sars-CoV-2 haben wir ein in der Medizin typisches Problem: Es werden bei neuen Krankheiten neue Studien durchgeführt, die eventuell bisherigen Annahmen widersprechen. Das Problem für Bürger und auch Journalisten ist: Die Qualität einer Studie kann nicht beurteilt werden. So führen möglicherweise „Studien“ mit kleinen Versuchs- und Kontrollgruppen, mangelhafter Methodik immer wieder zu Verunsicherungen. Zweitens wurden in der Vergangenheit  Hygienemaßnahmen durchgeführt, die in anderen Bereichen nicht verlangt werden. So haben berechtigterweise einzelne Branchen seit Wochen demonstriert, dass sie „benachteiligt“ sind – zuletzt die Prostituierten. Das RKI hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, dass Wissen zu filtern und eine „objektivere“ Sichtweise einzunehmen. Denn inzwischen sind viele Bürger zu „Virologen“ geworden: Jeder weiß es besser.

Wie läuft die Übertragung?

Fraglich waren immer wieder: Kann Sars-CoV-2 durch Gegenstände wie Geldmünzen, Geldscheine oder Türkliniken übertragen werden? Bisher sind solche Übertragungswege nicht beschrieben oder gar bewiesen. Aber: Denkbar ist, dass ein Infizierter einen Gegenstand bei Missachtung der Hygieneregeln direkt kontaminiert und dadurch eine Schmierinfektion durch eine andere Person erfolgen könnte. Immerhin kann sich das Virus bis zu mehreren Tagen auf einem unbelebten Gegenstand aktiv halten. Allerdings scheint das Virus durch Hitze und Sonneneinstrahlung sehr schnell inaktiviert zu werden: Tröpfchen mit Viruspartikel waren nach 7 Minuten Sonneneinstrahlung inaktiv. Nach den aktuell vorliegenden Auswertungen hatten 81 Prozent der Infizierten einen milden Verlauf, 14 Prozent einen schweren und 5 Prozent einen kritischen Verlauf. Rund 17 Prozent der Infizierten wurden im Krankenhaus behandelt, von denen 15 Prozent auf Intensivstationen behandelt werden mussten. Ansteckungsfähig sind positiv getesetet Personen zwei Tage vor Symptombeginn. Dabei ist in dieser Zeit die Viruslast am höchsten. Das Virus wird rund vier bis acht Tage nach Symptombeginn ausgeschieden. Seltene schwere Verlaufsformen hatten auch Virusnachweise bis zu 20 Tage nach Symptombeginn.

Schutzmaßnahmen und Isolierung

Die Schutzmaßnahmen werden vom RKI als „AHA“ kommuniziert:

  • Abstand: Mindestens 1,5 Meter
  • Hygieneregeln: Niesen, Husten, Hände waschen
  • Alltagsmasken: Immer in geschlossenen Räumen, wenn mehrere Personen anwesend. Sie müssen Mund, Nase komplett bedecken und eng anliegend an die Wangen. Ein hoch gezogenes Kleidungsstück oder ein Schal gilt laut RKI nicht als Mund-Nase-Abdeckung. Ein transparentes Visier erfüllt ebenfalls nicht den Zweck einer Mund-Nase-Abdeckung.

Die Isolierung sollte mindestens zehn Tage durchgeführt werden und kann aufgehoben werden:

  • Bei schwerem COVID-19 Verlauf (mit Sauerstoffbedarf): mindestens 48 Stunden symptomfrei und negativer PCR Test.
  • Bei leichtem COVID-19 Verlauf: mindestens 48 Stunden ohne Symptome
  • Asymptomatischer Verlauf: frühestens zehn Tage nach Erregernachweis

Besonderheit in der Medizin

Da es nach Ansicht des RKI in einigen Pflegebereichen zu einer falschen Auslegung der bisherigen Empfehlungen kam, sind diese nun klarer gefasst worden: Das RKI spricht von Ausnahmen nur bei „akutem“ Personalmangel. Ständiger Personalmangel darf nicht zu einer Lockerung der Isolierung führen. Bevor Lockerungen der Isolierung in Betracht gezogen werden, muss versucht werden, die Versorgung anderer Patienten zu verschieben oder Patienten verlegt werden. Auf alle Fälle müssen die Lockerungen der Isolierung von medizinischem Personal mit dem rGesundheitsamt abgesprochen werden. Dabei teilt man das zu isolierende Personal in drei Gruppen ein:
Direkter Kontakt zu Sekreten/ Körperflüssigkeiten oder mindestens 15 Minuten Gesichtskontakt (Gespräche) von Covid-19 Patienten: Kategorie I. Standard: Isolierung für mindestens zehn Tage und vor Beginn der Arbeit Testung.
Personalengpässe: nur in Absprache mit Gesundheitsamt Isolierung eine Woche, wenn keine Symptome, danach arbeiten mit Mund-Nase-Abdeckung. Abstand zu anderen Personen 1,5 Meter und Test bis 14 Tage nach Exposition.

  • Personen, die in einem Raum mit einem COVID-19 Patienten waren: Kategorie II. Normales Arbeiten mit Mund-Nase-Abdeckung, wenn keine Symptome vorhanden. Abstand 1,5 Meter zu allen anderen. Wenn Symptome: Isolierung und Test.
  • Personen, die Erkältungssymptome haben: Isolierung und Test. Vor Wiederaufnahme der Arbeit mindestens 48 Stunden symptomfrei und negativer Test.
  • Personal, die an COVID-19 erkrankt ist: Kein Patientenkontakt erlaubt.

Die Empfehlung von Ende Juli 2020 empfiehlt zudem, dass ältere Mitarbeitende möglichst nicht in Bereichen arbeiten sollen, in denen häufiger enger Kontakt zu anderen Personen vorkommt. Der Kontakt zu anderem Personal sollte generell auf ein Minimum begrenzt werden (z.B. Dienstbesprechungen). Auch hier gelten die AHA-Regeln.


Autor: Gerhard Schröder; Lehrer für Pflegeberufe; Akademie für Wundversorgung in Göttingen; www.akademie-fuer-wundversorgung.de

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