Recht
Anspruch auf AKI: Fachverbände fordern längere Übergangsfrist
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine um zwei Jahre verlängerte Frist für den neuen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.

„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärzt:innen zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich. „Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe.“
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Zu ihnen zählen der Bundesverband für körper- und Mehrfachbehinderte Menschen, der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der evangelische Fachverband für Teilhabe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie.
Veranstaltungstipp
Alle aktuellen Entwicklungen rund um GKV-IPReG und die neuen Bundesrahmenempfehlungen für die AKI gibt es auf dem KAI 2023, am 5. und 6. September in Essen. Alle Informationen unter kai-intensiv.de/kongress.
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