Hygiene
Arbeit an hygienischen Standards in Wohngemeinschaften
Welche hygienischen Standards sind in Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege Hygienekonzepte maßgebend? Ein Konsenspapier, an dem Pflegedienste und Aufsichtsbehörden mitarbeiten, soll

Welche hygienischen Standards sind in Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege Hygienekonzepte maßgebend?
Ein Konsenspapier, an dem Pflegedienste und Aufsichtsbehörden mitarbeiten, soll für Klarheit sorgen.
Von Patrick Ziech und Peter Bergen
Seit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum 1. Januar 2019 sind Leiter vieler ambulanter Intensivpflegediensten verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim RKI beachtet worden sind.
Gesundheitsamt schließt WG für Intensivpflege
Außerdem müssen die Pflegedienste innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die zuständigen Gesundheitsämter im Rahmen der infektionshygienischen Begehungen geprüft.
Im Wortlaut des Gesetzes (§ 23 Abs. 3 und 5) betrifft das die Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen. Damit die Gesundheitsämter die Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen am Ort der pflegerischen Versorgung prüfen können, wurde im § 15 a zusätzlich das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung für diese Routineaufgabe eingeschränkt (Bundesministerium für Gesundheit 2000). Auf dieser Grundlage wurde am 11. Februar 2019 die erste Intensiv-Wohngemeinschaft vom zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Viersen geschlossen.
Münchner Gesundheitsamt sucht nach MRE-Erregern
In Deutschland haben vor allem die beiden Veröffentlichungen aus der infektionshygienischen Überwachungspraxis des Stadtgesundheitsamtes München für Aufmerksamkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst, also u. a. in den Gesundheitsämtern, gesorgt. Hier wurde nachgewiesen, dass in den Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege eine hohe Prävalenz von Besiedlungen mit Multiresistenten Erregern (MRE) besteht.
Darüber hinaus existieren kaum Erfahrungen, wie es um die hygienische Situation in den (intensiv-) pflegerischen WGs gestellt ist. Aufgrund der bisher unklaren Rechtslage bestehen seitens der Überwachungsbehörden Unsicherheiten, ob in den Wohngruppen die gleichen Hygienemaßnahmen wie in stationären medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen anzuwenden sind.
Im Hinblick auf das Ziel der Autonomie soll der Charakter einer privaten Wohnung gewahrt bleiben. Andererseits haben die Patienten ein Recht darauf, vor Infektionsübertragungen so gut wie möglich geschützt zu werden. Beide Ziele (Patientenautonomie und Patientensicherheit) stehen im Alltag bisweilen konträr zueinander. So wirken gut desinfizierbare Arbeitsflächen oder der Verzicht auf Auslegware zwar ungemütlich und stören evtl. den wohnlichen Charakter, sind aber aus Gründen der Infektionsprävention unerlässlich.
Das Gesundheitsamt München forderte auf Basis der eigenen Beobachtungen ein generelles Aufnahmescreening auf MRE in der außerklinischen Intensivpflege. In Anbetracht der in München erhobenen Besiedlungsprävalenzen könnte auch die These vertreten werden, dass ein Aufnahmescreening überflüssig ist und die Pflegedienste von einer mutmaßlichen MRE-Besiedelung der Klienten ausgehen sollten.
Erfahrungsberichte deuten auf Schwächen hin
Betrachtet man die bisher veröffentlichten Erfahrungsberichte von Kontrollen ambulanter Pflegedienste, lassen sich Schwächen im Hygiene-management erkennen. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften kommen noch weitere, sehr spezifische Herausforderungen hinzu: Häufigkeit der Personal-Patienten-Kontakte sind mit einem Heim oder sogar einer Intensivstation, nicht aber mit der üblichen ambulanten Versorgung vergleichbar, Schwerpunkt in der Behandlungspflege und der Versorgung von sogenannten Devices (Tracheostoma, PEG-Sonde, Urinkatheter), hohe MRE-Raten, viele Patienten mit eingeschränkter Immunkompetenz (aufgrund der Grund- und Begleiterkrankungen), Versorgung in einem Wohnumfeld, welches nicht in erster Linie auf hygienische Aspekte ausgerichtet ist, sondern vor allem den häuslichen Charakter zum Ziel hat.
Aufgrund der rechtlichen Situation, dass die Wohngemeinschaften als privat-häuslicher und nicht als gewerblicher Bereich zu sehen sind, scheinen traditionelle Hygienekonzepte, die auf die Umgebung abzielen, ungeeignet und rechtlich kaum durchsetzbar. Die Hygienekonzepte für die Wohngruppen und die Ansatzpunkte für die infektionshygienische Überwachung müssen daher neu überdacht und auf die Pflegeprozesse ausgerichtet werden. Passende Empfehlungen für diesen Bereich fehlen bisher, daher entstehen Unklarheiten und Orientierungsbedarf. Aufgrund der vermehrt auftretenden Anfragen seitens der Gesundheitsämter sowie der betroffenen ambulanten Pflegedienste zur Umsetzung von Hygienerichtlinien in den Wohngemeinschaften beschäftigt sich das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) intensiv mit dieser Thematik. Das NLGA hat die Funktion einer beratenden Behörde auf Landesebene, die weder profitorientiert agiert, noch eine Aufsichts- oder Überwachungspflicht hinsichtlich der Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens hat.
Zur Ermittlung einer angemessenen Basishygiene und von geeigneten zusätzlichen Hygienemaßnahmen im Falle von MRE hat das NLGA ein Konzept bzw. eine Arbeitshilfe mit dem Titel MRE/BasisPlus entwickelt. Dieses Konzept ist für verschiedene Einrichtungen des Gesundheitswesens anwendbar, wobei für die einzelnen Einrichtungsarten unterschiedliche Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Detaildateien erarbeitet wurden. Als eine der Einrichtungsarten wurden auch ambulante Wohngemeinschaften berücksichtigt.
Darüber hinaus hat das NLGA in Kooperation mit dem NaVI (Niedersachsens außerklinische Vernetzung Intensivpflege) den Arbeitskreis „Hygiene in der außerklinischen Intensivpflege“ initiiert, an dem Aufsichtsbehörden und Pflegedienste an einem Tisch sitzen, um ein niedersächsisches Konsenspapier für die außerklinische Intensivpflege zu erarbeiten.
Die Verzahnung mit dem NAVI-Netzwerk sowie die Teilnahme interessierter und qualifizierter Vertreter der ambulanten Pflege (z. B. aus dem NAVI-Netzwerk) an dem geplanten Hygiene-Arbeitskreis sind wichtig, um einerseits die fachliche Expertise einzubringen, aber auch um den erarbeiteten Empfehlungen ein hohes Maß an Akzeptanz zu geben. Aus dem gleichen Grund engagiert sich das NLGA aktiv bei der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB).
Weitere Infos unter: www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de
(Foto: Adobe Stock/Racle Fotodesign)
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