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Arbeitsrecht: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am 9. September in Erfurt, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21). Anlass war eine Klage aus Niedersachsen.

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Arbeitsrechtler Peter Sausen beantwortet beim KAI Spezial am 8. Oktober in Berlin alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in einer Sprechstunde. (dpa/hp)


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