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Beauftragte fordern mehr und faire Jobs für Menschen mit Behinderung
“Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann” – da sind sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern einig. Die Rahmenbedingungen dafür müssten aber noch deutlich besser werden.

“Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann” – da sind sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern einig. Die Rahmenbedingungen dafür müssten aber noch deutlich besser werden.
Menschen mit Behinderung sollen es künftig auf dem Arbeitsmarkt leichter haben. Die Behinderten-Beauftragten des Bundes und der Länder legten bei einer Tagung in Erfurt einen Forderungskatalog vor, der aus ihrer Sicht bis spätestens 2030 umgesetzt sein sollte. Es müsse konkrete Gesetze geben, mit denen mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschafft werden könnten, hieß es in ihrer Erklärung vom Freitag.
Die Forderungen beziehen sich auf drei Bereiche: Auf Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und ein inklusives Arbeits- und Sozialrecht. Es brauche neue Anstrengungen und Instrumente, um in den kommenden acht Jahren einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erreichen, teilten der Bundesbeauftragte Jürgen Dusel und der Thüringer Beauftragte Joachim Leibiger mit.
Nötig sei etwa ein besserer Übergang von der Schule in den Job oder zusätzliche Unternehmen, die behindertengerechte Arbeitsplätze schaffen. Ziel sei die Inklusion, also die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Arbeitswelt. So müsse etwa das Arbeitsrecht spätestens ab 2030 einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse gelten.
“1,3 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen mit Schwerbehinderung machen jeden Tag einen guten Job in Deutschland”, sagte Dusel. Sie zeigten, dass es im Grunde keinen einzigen Arbeitsplatz gebe, der nicht sinnvoll mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könne. Noch immer herrschten aber Vorurteile vor, die nachweislich alle falsch seien.
Bereits vor 10 Jahren hatten die Behindertenbeauftragten in einer Erklärung einen besseren Jobeinstieg für Menschen mit Behinderung gefordert. Damals formulierte Forderungen sind teils deckungsgleich mit den aktuellen Forderungen.
In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Firmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen Strafgelder zahlen. In 44 000 von insgesamt 165 000 Unternehmen, die darunter fielen, arbeite aktuell nicht ein einziger Mensch mit Schwerbehinderung, sagte Dusel. Im öffentlichen Dienst müsse die Neueinstellung von Personen mit Schwerbehinderung zudem mindestens eine Quote von sechs Prozent erreichen, forderten die Beauftragten.
In Thüringen liege die Quote im öffentlichen Dienst zwar über fünf Prozent, sagte der Thüringer Landesbeauftragte Joachim Leibiger. Er sah aber auch hier noch Ausbaubedarf.
Einen Grund dafür, dass Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten hätten, einen Arbeitsplatz zu finden, sehen die Beauftragten in der Unübersichtlichkeit. In Deutschland herrsche ein “Dschungel von Zuständigkeiten” vor, sagte Dusel. “Wir sind der Meinung, wir müssen dieses Wirrwarr, diesen Dschungel auflösen.” Dafür brauche es etwa einen gemeinsamen Ansprechpartner für potenzielle Arbeitgeber, gerade kleine und mittelständische Unternehmen ginge sonst die Puste aus. (epd)
Bild: Adobe Stock / Wladimir1804
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