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Bundesrat billigt neue Vorgaben für Intensivpflege
Der Bundesrat hat am Freitag, den 18. September, das vom Bundestag beschlossene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), das auch bei der

Der Bundesrat hat am Freitag, den 18. September, das vom Bundestag beschlossene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), das auch bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten soll, gebilligt.
Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reformpläne nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert. Sie entzündeten sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch die Ausnahme sein sollte. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass Bedenken vieler Betroffener mit Blick auf ihr Selbstbestimmungsrecht nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Die Bundesregierung wurde daher gebeten, die Auswirkungen des Gesetzes zu beobachten.
Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem sollen Krankenhäuser und Heime stärker versuchen, Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen.
Kommen sollen auch Erleichterungen bei der Rehabilitation, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung wählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, muss man die Mehrkosten nur noch zur Hälfte zahlen – und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ein Arzt es verordnet, überprüft die Kasse beim Antrag nicht mehr, ob die Reha medizinisch erforderlich ist. (dpa)
Foto: Adobe Stock/Aleix Cortadellas
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