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Bundesrat: Neue Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus

Begleitpersonen können Verdienstausfälle unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen, wenn sie Angehörige mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten.

Begleitpersonen können Verdienstausfälle unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen, wenn sie Angehörige mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten. Das hat jetzt der Bundesrat jetzt im “Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften” beschlossen. Letzter Schritt in der Gesetzgebung sei nur die noch notwendige Unterschrift des Bundespräsidenten, danach könne die Bundesregierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Das Gesetz soll am 28. Januar 2022 in Kraft treten.

Für pflegebedürftige Senior*innen trifft diese Regelung nur eingeschränkt zu, da Pflegedienste in der Regel keine Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind. Das erklärte die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf Anfrage der Redaktion Häusliche Pflege. Der neue § 113 Absatz 6 SGB XI sehe eine Finanzierung der Begleitung ausdrücklich nur für die Personen, die dem Leistungsberechtigten gegenüber im Alltag bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen. Menschen mit Pflegebedarf seien somit nur erfasst, so der Bundesverband Lebenshilfe, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen und von einer Person, die sie im Rahmen dieses Leistungsbezuges bereits betreut, begleitet werden. “Die Finanzierung der Begleitung durch Angehörige oder nahe Bezugspersonen über die Krankenkasse ist ebenfalls an den Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe gekoppelt”, so der Bundesverband.

Die Beschlussdrucksache des Bundesrates lesen sie HIER


Bild: Adobe Stock/Aleix Cortadellas