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Bundesrat sieht Korrekturbedarf in IPReG-Entwurf
Der Bundesrat sieht noch einigen Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). In seiner

Der Bundesrat sieht noch einigen Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). In seiner am 15. Mai 2020 beschlossenen Stellungnahme spricht er sich unter anderem dafür aus, dass die außerklinische Intensivpflege nach einer Krankenhausbehandlung in Kurzzeitpflegeeinrichtungen genauso vergütet wird wie die in Einrichtungen der stationären Dauerpflege. Bei der Anschlussversorgung hätten die Betroffenen schließlich wenig Einfluss darauf, wie die Pflege in der Überbrückungsphase sichergestellt wird. Da die Kurzzeitpflege eine mögliche Variante sei, müsse sie auch entsprechend vergütet werden, erläutert der Bundesrat seine Forderung.
Dass die Kosten für die außerklinische Intensivpflege nach Wegfall des Leistungsanspruchs als Satzungsleistung der Krankenkassen übernommen werden können, lehnen die Länder ab. Es müsse vielmehr darum gehen, allen Versicherten in der Übergangszeit einen solchen Leistungsanspruch per Gesetz zu ermöglichen. Diese Leistung dem Wettbewerb der Krankenkassen zu überlassen, sei unseriös.
Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Aufmacherbild: Florian Arp
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