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Bundestag beschließt GKV-IPReG

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 2. Juli, mit den Stimmen von Union und SPD das lang umstrittene Intensivpflege- und

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkuendet am Mittwoch (01.08.2018) bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin Medienvertretern den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Staerkung des Pflegepersonals. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Sofortprogramm fuer mehr Pflegekraefte auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht die Finanzierung von 13.000 zusaetzlichen Stellen fuer Pflegeheime vor. Ambulanten Pflegediensten und Heimen soll zudem bei der Digitalisierung geholfen werden. Krankenhaeuser bekommen mehr Geld fuer die Pflege, muessen von 2020 an aber auch mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Personal haben. (Sieh epd-Medlung vom 01.08.2018)

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 2. Juli, mit den Stimmen von Union und SPD das lang umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen. Ziel der Regelung ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, vor allem Beatmungspatienten medizinisch besser zu versorgen. Das mehrfach geänderte Gesetz hatte über Monate für heftige Proteste von Selbsthilfeverbänden gesorgt. Beatmungspatienten hatten befürchtet, aus finanziellen Gründen künftig zum Umzug aus der eigenen Wohnung in ein Pflegeheim gezwungen zu werden.

Das sei künftig ausgeschlossen, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). “Intensiv-Pflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein”, betonte er. Fehlanreize in der Intensivpflege, wodurch es zu Fällen von Abrechnungsbetrug gekommen war, würden beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt. Außerdem soll laut Spahn der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft. Es schafft den Angaben zufolge verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. Betroffen sind von der Gesetzesreform nach Angaben der Sozialverbände rund 20.000 Patienten, von denen viele dauerhaft künstlich beatmet werden müssen.

Erreicht werden sollen die Verbesserungen durch die Aufnahme eines neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege in das Sozialgesetzbuch V. Künftig dürfen nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege verordnen. Diese Leistungen werden in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in speziellen Wohneinheiten oder in den eigenen vier Wänden finanziert.

Die meisten Sozialverbände begrüßten die Korrekturen am Gesetz. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt erklärte: “Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist.” Jetzt werde das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt.

Linke und Grüne hielten an ihrer Kritik am Gesetz fest. Die Regierung sei der Opposition zwar entgegen gekommen. Die Betroffenen könnten aber immer noch nicht sicher sein, dass sie ihren Wohnort wirklich frei wählen könnten, argumentierten sie und stimmten gegen das Gesetz. Auch FDP und AfD votierten dagegen. (epd)

Foto: edp-Bild/Christian Ditsch