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BVMed: Wundversorgung braucht Klarstellung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht nach über vier Jahren Diskussion über die Definition von Verbandmitteln und der Abgrenzung nicht unmittelbar

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht nach über vier Jahren Diskussion über die Definition von Verbandmitteln und der Abgrenzung nicht unmittelbar erstattungsfähiger Wundversorgungsprodukte noch immer keine Lösung, die die Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden sicherstellt. „Wir warnen ausdrücklich vor den Nachteilen für Patienten mit akuten und chronischen Wunden, wenn der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verbandmittel-Definition so bestehen bleibt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der G-BA hat mit Beschluss vom 20. August 2020 erstattungsfähige Verbandmittel von so genannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abgegrenzt. Danach sollen bestimmte antimikrobielle Wundauflagen weitgehend nur noch als Verbandmittel erstattungsfähig sein, wenn sie in der Wundauflage wirken – aber nicht an der Wundkontaktschicht oder in der Wunde. Das begründe der G-BA damit, dass ansonsten die Wundauflage nicht mehr – wie gesetzlich vorgesehen – „am“, sondern „im“ Körper wirken würde, so der BVMed.

Foto: Adobe Stock/Sonja Birkelbach