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Das leistet die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Was ist überhaupt SAPV? Die SAPV ist eine ambulante Betreuungsform mit dem „Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen

Was ist überhaupt SAPV?

Die SAPV ist eine ambulante Betreuungsform mit dem „Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen“ (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung vom 20.12.2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2008, S. 911, § 1).

Wer hat Anspruch auf SAPV?

Anspruch haben Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit dadurch begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen.
Eine besonders aufwendige Versorgung liegt dann vor, wenn die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) nicht ausreichen würde. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezielle palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.

Hier geht es zum Beispiel um das Einstellen von Schmerzmedikamenten ebenso wie das Minimieren von Übelkeit und Erbrechen, das Versorgen komplizierter Wunden, die parenterale Ernährung über einen Port oder das Nehmen von Ängsten.
Im Blick sind dabei immer auch die An- und Zugehörigen, die auf bestmögliche Art und Weise in die Versorgung einbezogen und mit ihren Ängsten und Bedürfnissen wahrgenommen werden.

Wo darf SAPV geleistet werden?

SAPV wird zunächst in der eigenen Häuslichkeit oder dem Haushalt eines/r Verwandten geleistet.
Als Häuslichkeit im Sinne des Gesetzes zählen auch Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Im Hospiz darf SAPV nur ärztlich verordnet werden, weil Hospize durch ihre Grundanforderungen bereits in der Lage sind, eine umfassende palliativpflegerische Betreuung zu gewährleisten.

Was leistet die SAPV?

„Die SAPV umfasst je nach Bedarf alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung, soweit diese erforderlich sind, um die in § 1 genannten Ziele zu erreichen. Sie umfasst zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung der verordnenden und behandelnden Ärztin oder behandelnden Arztes sowie der sonstigen an der allgemeinen Versorgung beteiligten Leistungserbringer, der Patienten und ihrer Angehörigen…“ (ebenda, §5).

Das bedeutet, dass speziell für die Arbeit mit schwerkranken und sterbenden Menschen ausgebildete Ärzt/innen und Pflegefachkräfte rund um die Uhr für ihre Patienten und deren Angehörige bereit stehen. Diese bilden mit weiteren Kooperationspartnern ein Netzwerk, welches die unmittelbare Betreuung sicherstellt, durch ständige Teamarbeit von und miteinander lernt, und ihren Mitarbeiter/innen hilft, mit den Belastungen dieser Tätigkeit zu recht zu kommen.

Das SAPV-Team kann in diesem Sinne eine unterstützende Teilversorgung durchführen oder alle erforderlichen Leistungen in einer Vollversorgung übernehmen. Zugleich hält es den regelmäßigen Kontakt zu behandelnden Ärzten und weiteren pflegerischen Versorgern.

hartmut-jaeckel
Dr. Hartmut Jäckel ist Koordinator der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowie Verantwortlicher für Aus- und Weiterbildungen bei der Jedermann Gruppe in Brandenburg an der Havel. Auf dem KAI 2017 hat er ebenfalls einen Vortrag über das Thema Palliative Care in der außerklinischen Intensivpflege gehalten.