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Die Bedeutung der “Fachbereichsleitung”
Kaum ein Begriff im Bereich der außerklinischen Pflege beatmeter und nicht beatmeter intensivpflegebedürftiger Menschen wirkt so allumfassend und gleichsam unkonkret

Kaum ein Begriff im Bereich der außerklinischen Pflege beatmeter und nicht beatmeter intensivpflegebedürftiger Menschen wirkt so allumfassend und gleichsam unkonkret wie der, der „Fachbereichsleitung“. Deshalb erfahren Sie im Seminar “Die Rolle des Abteilungsleiters in der außerklinischen Versorgungslandschaft” am 21. November (15:20-16:20, Ehrenhalle), dem zweiten Tag des KAI, was Sie rund um das Thema Fachbereichsleitung wissen müssen.
Die beschriebenen Ungenauigkeiten können zum einen im Begriff selbst begründet sein – Gesamtleiter eines Fachbereiches oder fachlicher Leiter eines Unternehmensbereiches? Oder aber darin, dass Unternehmen die Position des Fachbereichsleiters sehr verschieden mit Inhalten besetzen und nutzen. Die oft zitierte 2017er Revision der „S2-Leitlinie“ – im vollen Wortlaut: “Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz – Revision 2017” – beschreibt den Wunsch nach mehr fachlicher Expertise am Patienten recht klar. Ein Fachbereichsleiter sollte nicht mehr als zwölf Patienten betreuen. Und vor allem nicht zusätzlich noch die Funktion der Pflegedienstleitung innehaben.
Intensivpflege hat aus der Vergangenheit gelernt
Hier hat die außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege aus der Vergangenheit gelernt und auch der strukturelle Wandel innerhalb der Pflegeorganisation werden berücksichtigt. Schlagartig haben sich die Voraussetzungen geändert. Insgesamt Weniger Personal. Gefühlt weniger erfahrene Mitarbeiter beim Einstieg. Menschen mit noch größeren medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Ansprüchen.
Qualität im Sinne einer guten fachlichen Patientenbetreuung durch die Fachbereichsleitung, Mitarbeiterbegleitung von A bis Z und Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Angehörigen wäre heute undenkbar, wenn zusätzlich noch der Dienstplan und das Personalwesen abgedeckt werden sollen. Oder aber 20, 30 oder gar mehr Patienten, welche gegebenenfalls überregional versorgt sind, monatlich gesehen werden sollen.
So ist es nur konsequent und richtig, dass die Position der Fachbereichsleitung selbst eine Änderung, oder viel mehr Ausdifferenzierung erfährt. Die formalen Voraussetzungen (Atmungstherapeut oder Fachkrankenpflege für Anästhesie und Intensivmedizin oder Pflegeexperte für außerklinische Beatmung) bleiben bestehen. Viel besser noch, wurde im Bereich der Erwachsenenpflege sogar um die Zugangsmöglichkeit der examinierten Altenpflege erweitert.
Veränderungen sollten in QPR aufgenommen werden
Die Zeitnahe Aufnahme dieser Veränderung in die Strukturellen Anforderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien machen die Empfehlung zu einem unabdingbaren Bestandteil der Pflegeorganisation. Allerdings haben Vorgaben bis hierher für die gelebte Praxis so lange keine positive Wirkung, wie Mitarbeiter nur benannt und Quoten zur Mindesterfüllung beschrieben sind.
Wie die tatsächliche Praktische Umsetzung zum gezielten, qualitätsverbessernden Einsatz von Fachbereichsleitungen aussehen kann. Welche Interessen dabei berücksichtigt werden müssen erfahren Sie auf dem KAI 2019 in einem Vortrag, der genau das beleuchten wird. (jk)
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