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DIGAB e.V. fordert Verabschiedung des IPReG auszusetzen
Die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e. V. erklärte in einer Pressemitteilung, sie sei von Erwin Rüddel, MdB,

Die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e. V. erklärte in einer Pressemitteilung, sie sei von Erwin Rüddel, MdB, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, zur öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilition in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ eingeladen worden. Diese findet am 6. Mai 2020 in Berlin statt. Stellungnahmen können bis zum 22.4.2020 eingereicht werden.
Martin Bachmann, Präsident der DIGAB, teilte mit, die DIGAB e. V. sei über diese Einladung einerseits erfreut, da sie von der Fachpolitik wieder in den Entscheidungsprozess einbezogen werde, andererseits könne der Zeitpunkt nicht unpassender sein. So sagte Bachmann: „Angesichts der höchsten Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bleibt mir und den anderen Vorstandsmitgliedern keine freie Minute, um eine weitere fundierte Stellungnahme auszuarbeiten. Jeder von uns, sei es in den Kliniken, sei es in der außerklinischen Intensivpflege, der Hilfsmittelversorgung oder an anderer Stelle ist voll eingebunden, und dies dürfte noch über absehbare Zeit so weitergehen.“
Da außerklinisch beatmete Menschen einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, sei es angesichts der Corona-Pandemie sehr wichtig, die bestehenden Strukturen der außerklinischen Intensivpflege besonders zu schützen. Diese bräuchten aktuell besondere Unterstützung, weil eine Infektion mit dem Corona-Virus für Menschen, die auf außerklinischen Intensivpflege angewiesen sind, katastrophale Folgen hätte. Die DIGAB e.V. schließe sich daher der Forderung des Budesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) an, der fordert, es sei jetzt Rücksicht geboten. Janina Jänsch, Geschäftsführerin des bvkm empfielt: „das Gesetzgebungsverfahren solange auszusetzen, bis sich die Lage zur Corona-Pandemie entspannt hat“.
Die Forderung der DIGAB e.V. lauten:
- Pflegedienste und die Familien der Betroffenen benötigen ausreichend Schutzmaterial wie Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel.
- Sie benötigen weiterhin wichtige Heilbehandlungen, d.h. auch die Heilmittelerbringer müssen entsprechend ausgestattet werden, damit sie Betroffene und ihre Familien vor einer Ansteckung schützen können.
- Das IPReG, das wichtige positive Veränderungen enthält, muss an den strittigen Punkten im Interesse der Betroffenen und deren Recht auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich verbessert werden.
Wenn sich die Situation im Zuge der Corona-Pandemie entspannt hat, sei die DIGAB gerne bereit, das Gesetzgebungsverfahren weiterhin konstruktiv zu begleiten, erklärte der Geschäftsführende Vorstand, dem Dr. med. Martin Bachmann, Präsident, Dr. med. Bernd Schucher, Präsident-elect, Jörg Brambring, Past-Präsident (komm.) und Dipl. Soz. Arb. Meike Grimm, Schatzmeister, angehören.
Die komplette Stellungnahme der DIGAB ist hier abrufbar.
Foto: Florian Arp
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