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Elternselbsthilfeverein kritisiert IPReG-Entwurf

Der Elternselbsthilfeverein INTENSIVkinder zuhause e. V. hat in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) kritisiert. Die Verordnung

Der Elternselbsthilfeverein INTENSIVkinder zuhause e. V. hat in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) kritisiert.

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach §37 SGB V in der geltenden Fassung, garantierte, „dass unsere Kinder, von Pflegefachpersonal begleitet, zuhause mit ihren primären Bezugspersonen mitten im Leben  aufwachsen und nach ihren Möglichkeiten am Leben der Gemeinschaft teilhaben“, so die Autoren. Im neuen IPReG würden jedoch auch solche Versicherte erfasst, die zum Teil seit dem Kindesalter intensivpflichtig erkrankt sind und deren – typischerweise langzeitige, lebenslange – Situation durch diesen Gesetzentwurf nicht lediglich keinerlei Verbesserung erfährt sondern deren Leistungsansprüche gemindert und deren Rechtsstellung durch das Gesetzesvorhaben extrem geschwächt wird.

Eine häusliche Versorgung intensivpflegebedürftiger Kinder würde in Zukunft praktisch unmöglich gemacht, gleichzeitg würde Druck auf intakte, bestehende häusliche Versorgungen ausgeübt. Der Verband fordert unter anderem, durch die Vergabe von Forschungsaufträgen eine valide Datenbasis zu schaffen, auf Grund derer das Gesetz überarbeitet werden solle. Zudem solle die gesetzliche Neuregelung der Rehabilitation von der intensivpflegerischen Versorgung getrennt werden.

Die komplette Stellungnahme lesen Sie hier.

Bild: Adobe Stock/Jenny Sturm