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Fachgesellschaft fordert wissenschaftliche Weiterentwicklung in der Intensivpflege

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat eine wissenschaftliche Weiterentwicklung der Intensivpflege auf Masterniveau gefordert. Im Rahmen der

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat eine wissenschaftliche Weiterentwicklung der Intensivpflege auf Masterniveau gefordert. Im Rahmen der “Advanced Nursing Practice” (ANP) könne der qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung Sorge getragen werden.

Der International Council of Nurses (ICN) verstehe unter ANP „(…) eine registrierte Pflegefachperson, welche sich Expertenwissen, Fähigkeiten zur Entscheidungsfindung bei komplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte und vertiefte Praxis angeeignet hat”, zitiert die DGF.

im Sinne von ANP-Critical Care. Damit verbunden ist die Forderung nach erweiterten Kompetenzen, die die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten in Orientierung an den Inhalten des internationalen Intensivpflegekompetenzrahmens der EfCCNa miteinschließen (EfCCNA, 2014). Als gesetzliche Grundlage könnten vorerst Modellprojekte zur selbständigen Ausübung von Heilkunde nach §63 Abs. 3c SGB V (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) dienen. Die Durchgängigkeit im Bildungswesen ist zu unterstützen, gleichzeitig ist eine Leistungsgerechte Vergütung und haftungsrechtliche Absicherung zu gewährleisten. Es muss eine klare Aufgabenverteilung in der Profession Pflege auf der Intensivstation geben, die in Abhängigkeit des Bildungsniveaus klare Vorbehaltsaufgaben umreißt. Vom Gesundheits-/Krankenpfleger mit oder ohne Bachelor Abschluss über Fachgesundheits-/ krankenpfleger für Intensiv-/Anästhesiepflege bis hin zum APN-Critcal Care mit Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie.