
Die praktische Arbeit mit Stomata
In diesem Artikel erklärt Gerhard Schröder, Direktor der Akademie für Wundversorgung in Göttingen, die konkreten Versorgungsschritte bei der Arbeit mit Stomata.
In diesem Artikel erklärt Gerhard Schröder, Direktor der Akademie für Wundversorgung in Göttingen, die konkreten Versorgungsschritte bei der Arbeit mit Stomata.
Einer Studie zufolge haben viele Unternehmen keine Vorbehalte gegen jobsuchende Menschen mit Schwerbehinderung, stellen aber dennoch kaum Betroffene ein.
Für die Belastungen in der Corona-Pandemie erhalten Pflegekräfte einen Bonus. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetz.
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen.
Der vom Bundeskabinett bereits beschlossene Bonus für Pflegekräfte soll im Sommer ausgezahlt werden. Derzeit würden noch letzte Details besprochen.
Die bisher schon bestehende Pflicht für Leistungserbringer, mit denen die Krankenkassen Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V abgeschlossen haben, an Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen nach § 275b SGB V teilzunehmen, soll auch künftig für Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege gelten.
Die Opseo Gruppe hat den außerklinischen Intensivpflegedienst „Gesundheitsteam für Intensivpflege und Beatmung GmbH“ (GtIB) aus dem norddeutschen Itzehoe aufgekauft.
Ein Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots des fairen Verhandelns zustande gekommen ist, erklärt Arbeitsrechtler Peter Sausen im Beitrag.
Jeder dritte Mensch mit Beeinträchtigung traut sich einer Umfrage zufolge nicht, selbstständig unterwegs zu sein. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung der Aktion Mensch.
Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK e. V.) veranstaltet am 4. Mai von 9:30 – 16:00 Uhr den virtuellen Pädiatrischen Rechtstag 2022.
Arbeitsrechtler Prof. Ronald Richter (RichterRechtsanwälte in Hamburg) sprach am 26. April auf der ALTENPFLEGE 2022 über den Zeitplan zur Umsetzung des GKV-IPReG und stellte sein neues Buch: „Intensivpflege und das GKV-IPReG“ vor.
Die erstmals am neuen Standort Essen durchgeführte ALTENPFLEGE 2022 endet am heutigen 28. April erfolgreich. Mehr als 500 Aussteller:innen sowie über 12.000 Besucher:innen kamen zur Premiere in der Ruhr-Metropole.