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G-BA nimmt Beratungen zum IPReG auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Oktober die Beratungen zum Intensivpflege- und Rehabiltiationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) aufgenommen. Der G-BA soll die

Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Oktober die Beratungen zum Intensivpflege- und Rehabiltiationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) aufgenommen. Der G-BA soll die Rahmenbedingungen der Gesetzesnovelle definieren. Der Arbeitsauftrag dafür geht aus dem Gesetzestext hervor.

Anlässlich des nun eingeleiteten Beratungsverfahrens für die Erstfassung der neuen Richtlinie erklärt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen „Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den äußerst komplexen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege zu konkretisieren und im Sinne der Pflegebedürftigen auszugestalten. Um den Betroffenen eine Pflegesituation zu bieten, die möglichst viel Selbstbestimmung eröffnet und zugleich eine gute Versorgung bietet, wird es qualitätssichernde Anforderungen geben. Diese werden sich insbesondere auf die Zusammenarbeit der Leistungserbringer beziehen”, so Lelgemann weiter, “auf die besondere Qualifikation der verordnenden Ärztinnen und Ärzte sowie auf die Aufgabe, das patientenindividuelle Therapieziel festzustellen”. Teil des neuen Leistungsanspruchs soll es beispielsweise auch sein, dass bei den künstlich beatmeten Patientinnen und Patienten zukünftig mit jeder Verordnung geprüft wird, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist oder nicht, um bestehende Potenziale besser zu erkennen und auf die Entwöhnung gezielter hinzuwirken.

Die Umsetzungsfrist für den G-BA sei mit zwölf Monaten sehr knapp bemessen, darauf habe man im Gesetzgebungsverfahren eindringlich hingewiesen, sagt Lelgemann. Umso wichtiger sei es jetzt, dass die Träger- und Patientenorganisationen des G-BA zügig beraten. Vorfestlegungen gebe es nicht, auch wenn es in der Öffentlichkeit immer wieder anderslautende Befürchtungen gegeben habe. Sobald in den Gremien des G-BA ein weitgehend konsentierter Regelungsentwurf vorliegt, werde man eine breite Fachöffentlichkeit auffordern, sich in einem strukturierten Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Details zu äußern.

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