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GKV-IPReG: Elternselbsthilfe kritisiert neue Verordnungsregelungen
Die Vereine der Elternselbsthilfe haben die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Neuregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege, die in der

Die Vereine der Elternselbsthilfe haben die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Neuregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege, die in der AKI-Richtlinie festhalten wurden, auszusetzen, bis adäquate Versorgungsstrukturen garantiert werden könnten. Besonders qualifizierte Fachärzte sollen seit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Januar 2023 vor jeder ärztlichen Verordnung der pflegerischen Leistungen prüfen, ob diese weiterhin notwendig sind. “Da nur wenige niedergelassene Ärzte über die geforderte Qualifikation verfügen, sollen insbesondere Klinikärzte neben ihrer Tätigkeit im Krankenhaus jetzt zusätzlich die geforderten Untersuchungen für AKI-Patienten als ambulante Leistung erbringen”, so die Vereine. Die hierfür erforderlichen Kapazitäten seien jedoch aktuell nicht vorhanden.
Da für die hohen Qualitätsanforderungen an die außerklinische Intensivpflege auf absehbare Zeit weder die personellen noch die strukturellen Voraussetzungen vorlägen, fürchteten Betroffene und ihre Angehörigen nun, dass durch die neu eingeführten Leistungsvoraussetzungen künftig die Pflege im eigenen Zuhause nicht mehr genehmigt wird. Die Versicherten müssten zusätzlich jedes Jahr gegenüber dem medizinischen Dienst nachweisen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung zuhause in der geforderten Weise sichergestellt ist.
„Eine selbstbestimmte Lebensführung im eigenen Haushalt oder im familiären Umfeld wird durch die unzureichenden Versorgungsstrukturen für viele Betroffene erheblich erschwert“ sagt Markus Behrendt vom Selbsthilfeverein IntensivLeben e.V. „Wenn die pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung nicht selbst sicherstellen können, dass die von Ärzten und Pflegekräften geforderten Leistungen tatsächlich erbracht werden, kann die Verlegung in eine Sammelunterbringung nicht ausgeschlossen werden.” Gerade für junge Menschen mit Behinderung wäre dann auch der gewohnte Besuch von Schulen, die Teilhabe am Arbeitsleben oder an Freizeitaktivitäten nicht mehr selbstverständlich, so Behrendt, weil durch den geringeren Personalschlüssel für die notwendige pflegerische Begleitung außerhalb der Wohneinrichtung oft nicht ausreichend Fachkräfte vorhanden sind.“
Zu den Vereinen der Elternselbsthilfe gehören der IntensivLeben e. V., IntensivKinder zuhause e. V., Helfende Hände e. V. sowie der Undine Syndrom e. V.
Bild: Adobe Stock/fotogestoeber
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