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GKV-IPReG ThinkTank: Selbstbestimmung aufrechterhalten

Der GKV-IPReG ThinkTank veranstaltete am 28. Februar 2023 in Berlin eine politische Podiumsdiskussion rund um die gesetzlichen Neuerungen.

Von Tim Walter

Foto: Tim Walter

“Wie können wir den Menschen mit Intensivpflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen?” Mit dieser Frage eröffnete Christoph Jaschke, Veranstalter der politischen Podiumsdiskussion des GKV-IPReG Think Tanks, die Diskussionsrunde am 28. Februar in Berlin. Ideen, wie die Frage zu beantworten sein könnte, sollten im Laufe der Veranstaltung von den rund 120 Teilnehmenden und Diskutant:innen vor Ort erarbeitet werden. Online schalteten sich weitere 100 Teilnehmer:innen zu.

Auf dem Podium saßen Vertreter:innen aller Gewerke, darunter Kassen, Ärzte, Politik, aber auch die direkt von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffene Laura Mench, die selbst außenklinisch beatmet wird. Eine verbesserte Qualität der Leistungen sei grundsätzlich nichts schlechtes. Sie dürfe aber nicht zu einer Zugangsbeschränkung zu Leistungen werden, so Mench. Auch stelle sie sich die Frage, warum Menschen, die teils seit Jahrzehnten trotz und mit Beatmung ein selbstbestimmtes Leben führten, plötzlich vom Gesetzgeber neue Regeln vorgesetzt bekommen müssten. Die neuen Regelungen seien in der so heterogenen Gruppe der außerklinisch versorgten Menschen einfach nicht auf alle Betroffenen anwendbar. Hans-Joachim Fritzen, stellv. Vorstandsvorsitzender der AOK-Nordost, stimmte Mench dabei zu. Er sähe die neuen Regelungen durch IPReG und AKI-Richtlinie vor allem für die Menschen als wichtig, die nicht mehr selbstbestimmt leben können.

Ein Punkt, in dem sich die Diskussionsteilnehmer:innen einig waren, war die mangelhafte Datenlage zu außerklinisch versorgten Menschen. Die AOK dürfe nur die Daten erheben, die der Gesetzgeber den GKV erlaube, so Fritzen. Auch für die Wissenschaft sei es kein leichtes, einen umfassenden Überblick zu bekommen, so Prof. Michael Isfort, der 2022 mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung das “Pflegethermometer 2022” zur Situation in der Außerklinik veröffentlicht hatte. Er hätte sich eine deutlich größere Zahl an betroffenen Studienteilnehmern gewünscht, so Isfort. Auch so sei die Selbstbestimmtheit als Notwendigkeit jedoch in den Studienergebnissen deutlich geworden.

Kein Verlust von Leistungen zum Stichtag

Wichtigstes Ergebnis der Podiumsdiskussion waren jedoch die Aussagen von Hans-Joachim Fritzen und Julius Lehmann, Leiter der Abteilung Veranlasste Leistungen der KBV Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dazu, was passiert, wenn zum 31. Oktober 2023 beispielsweise bei einer pflegebedürftigen Person auf Grund mangelhafter Verfügbarkeit von Ärzten keine Potenzialerhebung erfolgt sei. Es würden keine Leistungen gekürzt oder Pflegedienste abbestellt. Lehmann gehe davon aus, dass bis zum Stichtag aber Lösungen auch dort gefunden würden, wo die ärztliche Versorgung bisher schwierig sei.

In Anschluss an die Podiumsdiskussion erarbeiteten die Teilnehmenden in einem sogenannten World-Café an Thementischen Lösungsansätze, für die in der Podiumsdiskussion besprochenen Herausforderungen. Um die Selbstbestimmtheit der betroffenen Menschen zu wahren, sei beispielsweise eine unabhängige Beratungsstelle sinnvoll – auch hinsichtlich der verschiedenen Versorgungsformen. Zentral sei außerdem die mit der betroffenen Person gemeinsam abgestimmte Fallbesprechung. Diese solle verbindliche Lösungen hervorbringen.

Termintipp: KAI Rechtstag & KAI Management Konferenz

Die neuen Bundesrahmenempfehlungen für die außerklinische Intensivpflege sollen im April 2023 beschlossen werden. Auf dem KAI Rechtstag am 9. Mai in Berlin stellen die Referent:innen die Ergebnisse vor. Bei der KAI Management Konferenz am 10. Mai geht es dann um Themen wie die tarifähnliche Bezahlung, Schiedsverfahren oder Personal.