Beatmung

Häusliche Intensivpflege mit Beatmung soll nur noch absolute Ausnahme sein

1:1-Versorgung vor dem Aus? Die Pläne des Bundesgesundheitsministers Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll die Intensivpflege mit Beatmung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkuendet am Mittwoch (01.08.2018) bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin Medienvertretern den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Staerkung des Pflegepersonals. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Sofortprogramm fuer mehr Pflegekraefte auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht die Finanzierung von 13.000 zusaetzlichen Stellen fuer Pflegeheime vor. Ambulanten Pflegediensten und Heimen soll zudem bei der Digitalisierung geholfen werden. Krankenhaeuser bekommen mehr Geld fuer die Pflege, muessen von 2020 an aber auch mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Personal haben. (Sieh epd-Medlung vom 01.08.2018) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkuendet am Mittwoch (01.08.2018) bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin Medienvertretern den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Staerkung des Pflegepersonals. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Sofortprogramm fuer mehr Pflegekraefte auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht die Finanzierung von 13.000 zusaetzlichen Stellen fuer Pflegeheime vor. Ambulanten Pflegediensten und Heimen soll zudem bei der Digitalisierung geholfen werden. Krankenhaeuser bekommen mehr Geld fuer die Pflege, muessen von 2020 an aber auch mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Personal haben. (Sieh epd-Medlung vom 01.08.2018)

1:1-Versorgung vor dem Aus? Die Pläne des Bundesgesundheitsministers

Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Redaktion Häusliche Pflege vorliegt.

Insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten sei „von einer Fehlversorgung auszugehen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Zudem bestünden Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten. Das verursache hohe Kosten für die Versichertengemeinschaft und Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein darf. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen. Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Beatmungsentwöhnung dagegen besser bezahlt bekommen.

Für Menschen, die bereits in der eigenen Häuslichkeit außerklinisch versorgt werden, soll es offenbar einen Bestandsschutz geben.

Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es solle alles getan werden, um die Patienten so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Patienten, die sich nicht oder nur schlecht wehren könnten, „brauchen unsere besondere Unterstützung“, sagte der Minister.

Aus aktuellem Anlass und wegen der Dringlichkeit der Situation für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland werden der Gesetzesentwurf sowie das Thema Weaning ganz oben auf der Agenda der nächsten Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November in Berlin stehen. Aktuell wird das Konferenzprogramm auf die neue Situation angepasst.

Zudem hat die Redaktion Häusliche Pflege bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angefragt, sich mit den dort anwesenden Pflegedienstbetreibern, Pflegekräften sowie den Betroffenen in den Austausch zu begeben. Weitere Informationen: http://www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/6.-Entscheiderkonferenz-Ausserklinische-Intensivpflege

Die Entscheiderkonferenz findet im Rahmen des KAI Kongress 2019 statt.

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Foto: Christian Ditsch / epd-bild