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IPReG: G-BA ermittelt Kreis der Stellungnahmeberechtigten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist in die nächste Phase zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege

Patient asian elder women 80s do tracheostomy use ventilator for breathing help on bed in the hospital. Patient asian elder women 80s do tracheostomy use ventilator for breathing help on bed in the hospital.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist in die nächste Phase zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eingestiegen. Gesucht werden das Wissen und die Erfahrung von Organisationen bei der Versorgung von schwerstpflegebedürftigen, oft auf eine künstliche Beatmung angewiesenen Menschen, bei denen die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich ist. Die Expertise solcher Organisationen wolle der G-BA in das anstehende Stellungnahmeverfahren zur Richtlinie einbinden. Ermitteln will der G-BA so zum einen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Organisationen, die auch künftig eine Weiterentwicklung der Richtlinie begleiten sollen. Zum anderen will der G-BA speziell für die Erstfassung der Richtlinie über die quasi gesetzten Organisationen hinausgehen und weiteren Sachverstand aus Forschung und Praxis einbeziehen. Am Ende der Beratungen soll der G-BA eine neue Richtlinie beschließen, die die Details dieser Versorgungsform regelt.

Organisationen aus dem Bereich der außerklinischen Intensivpflege, die sich angesprochen fühlen, sind nun gebeten, ihr Interesse an einem Stellungnahmerecht bis zum 23. Februar 2021 anzumelden. Die vom G-BA benötigten Informationen und die Kontaktadresse können der Bekanntmachung entnommen werden.

Foto: Adobe Stock/pongmoji