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IPReG: Grüne sehen keine Rechtssicherheit für Betroffene
Kordula Schulz-Asche ist Bundestagsmitglied und pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Wiederholt hat sich die Politikerin besonders gegen die Regelungen bezüglich der

Kordula Schulz-Asche ist Bundestagsmitglied und pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Wiederholt hat sich die Politikerin besonders gegen die Regelungen bezüglich der Wahlfreiheit bei der Versorgungsform ausgesprochen, die im Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) festgehalten wurden. Häusliche Pflege hat nach der Verabschiedung des Gesetzes mit ihr gesprochen.
Frau Schulz-Asche, Sie haben im Vorfeld das geplante GKV-IPReG in deutlichen Worten kritisiert. Sie haben auch den Widerspruch im Gesetz zu den Selbstbestimmungsrechten der betroffenen Menschen und zur UN-Behindertenrechtskonvention thematisiert. Sind Sie mit der im Bundestag beschlossen Fassung zufrieden?
Die Koalition hat sich zwar mit Änderungsanträgen in letzter Minute in die richtige Richtung bewegt. Rechtssicherheit für Betroffene für ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause hat sie aber nicht geschaffen. Zwar ist jetzt den Wünschen der Versicherten nach dem Ort der Leistungserbringung zu entsprechen. Diese Wünsche müssen aber „berechtigt“ sein. Es dürfte in der Praxis sehr streitbar werden, wann genau das der Fall ist. Bei Versorgungsschwierigkeiten sollen nun Zielvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Versicherten geschlossen werden. Der Sicherstellungsauftrag ist damit weiterhin nicht klar bei den Krankenkassen verortet. Dabei wäre das dringend geboten gewesen, denn aus meiner Sicht müssen die Kassen eine gute Versorgung gewährleisten, nicht die Versicherten. Es ist außerdem nicht absehbar, was diese Zielvereinbarungen für die Betroffenen bedeuten und was passiert, wenn sie nicht zum Erfolg führen. Dass Menschen gegen ihren Willen doch in ein Heim umziehen müssen, scheint zumindest nicht ausgeschlossen.
Deswegen haben wir in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen der FDP und Linken klare Rechtssicherheit für die Betroffenen gefordert, dieser wurde aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Es gibt aber auch Aspekte, die Sie gutheißen?
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege gesichert werden soll. Das ist im Sinne einer guten, qualitativen Versorgung für die Patientinnen und Patienten richtig und angebracht. Ebenso wichtig ist es, die Potenziale der Beatmungsentwöhnung auszuschöpfen. Denn die Entwöhnung von der künstlichen Beatmung stellt für die Menschen, bei denen dies möglich ist, einen enormen Zugewinn an Lebensqualität dar. Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier nicht schon längst entsprechende Anreize gesetzt worden sind. Außerdem sind die Erleichterungen im Bereich der Rehabilitation begrüßenswert, auch wenn sie nicht nur für die geriatrische Rehabilitation gelten sollten. Insgesamt waren sie jedoch nicht ausreichend, um die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung insgesamt geriatrisch und rehabilitativ auszurichten, was aus meiner Sicht eigentlich erforderlich wäre.
Viele Betroffene haben sich massiv gegen die Gesetzespläne gewehrt, haben demonstriert und Petitionen verfasst. Auch aus Ihrer Partei gab es immer wieder Widerspruch. Ist mit diesem Beschluss dieser Widerstand erstickt bzw. welche Handlungsoptionen sehen Sie noch?
Es muss jetzt bei der Umsetzung ganz genau darauf geschaut werden, dass die vorgesehenen Zielvereinbarungen wirklich auf Augenhöhe mit den Versicherten geschlossen werden und nicht am Ende doch dazu führen, dass sie gegen ihren Willen die eigene Häuslichkeit verlassen müssen. Wir werden die Entwicklung kritisch begleiten und fordern eine schnelle und regelmäßige Evaluation des Gesetzes.
Experten vermuten, dass die Klärung von Detailfragen im Gemeinsamen Bundesausschuss noch Monate, wenn nicht Jahre dauern wird. Müssen sich die Betroffenen also aktuell keine Sorgen machen?
Erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren haben die Anspruchsberechtigten für die außerklinische Intensivpflege keinen Anspruch mehr auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie er bisher für diese Gruppe besteht. Diese Übergangsfrist muss aus meiner Sicht im Sinne der Versicherten genutzt werden.
Glauben Sie, dass es mit dem Gesetz zu einem Aderlass bei den ambulanten Intensivpflegediensten und einer damit verbundenen Verlagerung der Kunden und Mitarbeiter in den stationären Bereich kommen könnte?
Auszuschließen ist das nicht, wenn man bedenkt, dass das die Zielsetzung des Gesetzes war. Nach wie vor setzt die neue Finanzierungslogik starke Anreize für einen Umzug ins Pflegeheim, wo die Kasse für die Betroffenen alle Kosten übernimmt. Für meine Fraktion und mich gilt hingegen weiterhin der Grundsatz „ambulant vor stationär“, dafür setzen wir uns ein.
Interview: Asim Loncaric
Foto: Florian Arp
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