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IPReG: Qualität ambulant und stationär identisch?

Die Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Versorgung nach dem IPReG waren Thema beim Curademic Rechtstag am 22. September.

Unterschiedliche Qualitätsstandards bei der außerklinischen Versorgung im ambulanten und stationären Setting sind nicht zielführend. In diesem Punkt waren sich die Beteiligten einer Podiumsdiskussion beim Curademic Rechtstag am 22. September in Berlin einig. Zu den Diskutanten zählten Marcus Schneider (GKV-Spitzenverband), Volker Eimertenbrink (IKK Classic), Rechtsanwältin Anja Hoffmann, Thomas van der Most (IDA NRW), Sven Liebscher (IPV Deutschland) und Felix Gaiser (AOK Baden-Württemberg, v. links nach rechts im Bild).

Bei einer Qualitätsverbesserung durch die QPR-ambulant, ohne eine entsprechende Anpassung im stationären Setting “fühle ich mich veräppelt”, erklärt Thomas van der Most. Die Theorie aus dem Gesetzestext des IPReG müsse in die Praxis gebracht werden, “aber wir dürfen die Qualitätsansprüche dabei nicht aufgeben”, so Volker Eimertenbrink. Marcus Schneider, der als Vertreter des GKV-Spitzenverbands auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinien des IPReG mit ausgestaltet, sieht Qualität und Qualifikation als wichtige Maßstäbe. “Im Detail kann ich dazu aber heute noch nichts sagen”. Auf die Frage, ob die QPR-ambulant auch für stationäre Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege gelten sollten, antwortete Felix Gaiser, dass zweierlei Maß nicht zielführend seien.

Mehr Informationen rund um die außerklinische Intensivpflege und die Auswirkungen des IPReG auf die Pflegepraxis gibt es beim KAI Kongress Spezial am 7. und 8. Oktober in Berlin.


Foto: Tim Walter