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IPReG: Verbände bleiben trotz verschobener Anhörung kritisch

Eigentlich hätten am 6. Mai Experten zum umstrittenen Intensivpflegegesetz IPReG vom Deutschen Bundestag angehört werden sollen. Wegen der Corona-Situation hat der Vorsitzende

Erwin Rüddel bei der Buko WiG

Eigentlich hätten am 6. Mai Experten zum umstrittenen Intensivpflegegesetz IPReG vom Deutschen Bundestag angehört werden sollen. Wegen der Corona-Situation hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), die Anhörung nun „auf einen unbestimmten Zeitpunkt“ verschoben. 

Damit liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ zunächst weiter auf Eis. Die Kritik aus der Intensivpflegebranche reißt aber nicht ab.  

IDA NRW fordert: Sicherstellungsauftrag beibehalten! 
Thomas van der Most, Vorsitzender der Vereinigung IDA-NRW, sagte der Redaktion Häusliche Pflege: „Neben vielen guten Vorhaben, gerade im Bereich der zusätzlich geplanten Rehabilitationsmöglichkeiten wie auch bei der besseren Ausschöpfung von Potentialen zur Entwöhnung, dem Weaning, bleiben jedoch noch wesentliche Punkte, die wir in jedem der bisher vorgelegten Gesetzesentwürfe für falsch halten, die wir deutlich kritisieren und bei denen wir eine Änderung für dringend notwendig erachten. 

Zuvörderst nennt Thomas van der Most die Einschränkung der Selbstbestimmtheit und der freien Wahl des Versorgungsortes. Dies sei einer der am häufigsten und von fast allen Verbänden, Betroffenen und Selbsthilfeorganisationen zu Recht kritisierter Aspekt in allen Entwürfen.  

Dieser Punkt wurde zwar von Entwurf zu Entwurf verändert, ist jedoch in allen Fassungen in der Konsequenz für Betroffene faktisch gleichgeblieben“, so der IDA-NRW-Vorsitzende. In dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf bestehe zwar dem Grundsatz nach die von allen Seiten geforderte Wahlfreiheit, diese sei aber nun mit einem massiv erschwerenden Punkt verbunden. So sei die Wahlfreiheit nur dann gegeben, wenn der Betroffene selbst eine „dauerhafte Sicherstellung“ der Versorgung gegenüber dem beratenden Kostenträgervertreter nachweisen könne 

Unklar ist laut IDA-NRW hierbei nicht nur die Frage, was dauerhaft bedeutet (denn hier handele es sich um einen unsicheren Rechtsbegriff), es stelle sich ebenfalls die Frage, wieso hier der Sicherstellungsauftrag, den der Kostenträger hat, auf Betroffene verlagert werden kann und soll? Wird diese dauerhafte Versorgung nicht nachgewiesen, so kann der Kostenträgervertreter in der Beratung eine Kostenzusage für die häusliche Versorgung versagen, warnt IDA-NRW. 

Wir fordern hier eine klare Beibehaltung des Sicherstellungsauftrags  mit den damit verbundenen Verpflichtungen zur Unterstützung der Betroffenen  bei der dauerhaften Sicherstellung einer Versorgung und die Beibehaltung der generellen Wahlfreiheit des Betroffenen in Bezug auf den Ort der Versorgung“, so van der Most. 

DIGAB hatte Termin scharf kritisiert
Die Deutsche interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) hatte vor kurzem angesichts der derzeitigen Herausforderungen in der Corona-Pandemie den Zeitpunkt für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 6. Mai erklärt, dass dieser Zeitpunkt nicht unpassender gewählt werden konnte. Auch die kurze Frist zur Stellungnahme der Verbände bis 22. April wurde scharf kritisiert. Zuletzt hatte die DIGAB den IPReG-Entwurf kritisiert und erheblichen Verbesserungsbedarf ausgemacht. 

Kein Covid-19-Befall in der Außerklinischen Intensivpflege bekannt
Auch IDA NRW greift die aktuelle Pandemie-Situation auf. “Diese zeigt sehr deutlich, dass eine Versorgung der sehr vulnerablen Patientengruppe von Beatmeten Betroffenen in der eigenen Häuslichkeit oder in einer entsprechenden Wohngemeinschaft vom Infektionsschutz her das Beste ist, was dieser Gruppe aktuell passieren konnte”, so van der Most. Die Pflegekräfte seien entsprechend geschult und begegneten der Infektionsgefahr mit einer hohen Professionalität. Die aktuellen Infektionszahlen sprächen für sich. Uns ist bisher kein Fall des Covid-19 Befall in der Außerklinischen Intensivpflege bekannt”, so der IDA NRW-Vorsitzende.  (ls)

Foto: Florian Arp