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IPReG: Viele Intensiv-WGs werden schließen

Dr. Johannes Groß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in der Kanzlei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte, erklärt im Interview,

Dr. Johannes Groß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in der Kanzlei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte, erklärt im Interview, was ambulante Intensivpflegedienste nach dem Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) erwartet.

Sehr geehrter Dr. Groß, werden ambulante Intensivpflegedienste ihre Arbeitsweise nach Inkrafttreten des Gesetzes deutlich umstellen müssen?

Die Pflegedienste werden sich umstellen und anpassen müssen. Zum einen ist zukünftig eine ärztliche Verordnung durch einen Facharzt notwendig, der für die Versorgung der Patienten besonders qualifiziert ist, also insbesondere Pneumologen. Angesichts des Facharztmangels dürfte das Verordnungsmanagement nicht immer reibungslos ablaufen, zumal bei beatmeten und tracheotomierten Patienten mit jeder Verordnung auch das Potenzial zur Reduzierung und Entwöhnung von der Beatmung zu erheben und die konkrete Umsetzung zu dokumentieren ist. Sodann wird der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien für die außerklinische Intensivpflege erlassen, insbesondere auch zu den besonderen Qualifikationsanforderungen an die Pflegekräfte, die sich verschärfen dürften. Auch werden neue Ergänzungsvereinbarungen mit den Krankenkassen notwendig.

Dies ist aber nicht die größte Umstellung. Besonders einschneidend dürfte die Einschränkung des Anspruchs auf häusliche Intensivpflege sein. Denn der Anspruch besteht nur noch an den Orten, an denen die medizinische und pflegerische Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Krankenkasse und lässt es mindestens einmal im Jahr durch den medizinischen Dienst vor Ort überprüfen. Dies dürfte zu einer erheblichen Verunsicherung der ohnehin schon sehr vulnerablen Patientengruppe führen, die sich ab sofort nicht mehr sicher sein können, ob sie zu Hause dauerhaft leben können.

Laut Gesetzentwurf werden künftig höhere Anforderungen an die baulichen Gegebenheiten in Intensivpflege-Wohngemeinschaften gestellt. Sehen Sie auf viele Wohngemeinschaften die Gefahr einer Schließung zukommen?

 Ja, damit ist zu rechnen. In den Bundesrahmenempfehlungen werden im Hinblick auf den Leistungsort auch bauliche Qualitätsanforderungen an Wohngemeinschaften geregelt. Besonders perfide ist es, dass die Trägerverbände der ambulanten Pflegedienste hierbei gegenüber den Kassen und den Trägervereinigungen der stationären Pflege hoffnungslos in der Minderheit sind, sodass die baulichen Qualitätsstandards für Pflegewohngemeinschaften sicherlich nicht geringer angesetzt werden als in der stationären Pflege. Mancher Betreiber von ambulanten Wohngemeinschaften wird den finanziellen Aufwand, der hierfür notwendig ist, nicht leisten können. Es ist also zu befürchten, dass es zu Schließungen von Wohngemeinschaften kommen wird.

Die Kassen sollen laut Entwurf bewerten, ob der jeweilige Leistungsort den notwendigen qualitativen Voraussetzungen entspricht. Wie groß schätzen Sie die Gefahr, dass Betroffene gegen ihren Willen in die stationäre Pflege verlegt werden?

Ich schätze die Gefahr als sehr groß ein. Insbesondere in der häuslichen Intensivpflege bestehen schon jetzt erhebliche Versorgungsengpässe. Kann ein Versicherter seine Pflege zu Hause nicht dauerhaft absichern, weil er keinen geeigneten Pflegedienst findet oder weil der Pflegedienst nicht genügend Personal findet, kann er seine Versorgung nicht sicherstellen und verliert damit den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege in seiner Wohnung. Da er lebensnotwendig auf die Leistung angewiesen ist, muss er zwangsweise stationär untergebracht werden. Gerade für jüngere Menschen mit Behinderung und Krankheit (z.B. ALS-Patienten), die bisher großen Wert auf der Erhaltung ihrer individuellen Selbstbestimmtheit gelegt haben, kann dies katastrophale Folgen haben. Der Protest gegen das Gesetz war und ist absolut berechtigt und hat sich auch durch die kosmetischen Änderungen von Herrn Spahn nicht erledigt.

Die Kosten für medizinische Behandlungspflege soll bei Intensivpatienten in der stationären Pflege von der Kasse übernommen werden. Wird die ambulante Wohnform somit finanziell schlechter gestellt?

Ja, denn bei der stationären Pflege werden alle Aufwendungen, sowohl der Behandlungspflege als auch für die Betreuung und die Pflege sowie die betriebsnotwendigen Investitionskosten und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung kostenmäßig übernommen. Dies stellt eine deutliche Besserstellung gegenüber der der ambulanten Pflege dar, in der sind nicht die Wohn- und Lebenshaltungskosten, sondern auch der nicht gedeckte Eigenanteil verbleiben. Auch insoweit lässt sich die klare Steuerung des Gesetzgebers zugunsten der stationären Pflege erkennen.


Anm. d. Red.: Interview Stand 19. Juni 2020.

Interview: tw

Bild: Adobe Stock/mhp
Autorenfoto: Stephan Pramme