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IPReG: Wahlfreiheit großes Thema im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat  am 17. Juni den Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) in einer Anhörung besprochen. Dabei

Foto: Thomas Trutschel, Symbolfoto Bundestag
Vereidigung des Wehrbeauftragten; Übersicht Plenarsaal;

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat  am 17. Juni den Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) in einer Anhörung besprochen. Dabei äußerten die eingeladenen Sachverständigen sowohl Lob als auch Kritik für den aktuellen Stand des Gesetzentwurfes.

Patientenschützer, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände haben im Vorfeld der Anhörung Änderungen am geplanten Intensivpflegegesetz gefordert. Sie kritisierten, dass bisher ambulant versorgte Intensiv- und Beatmungspatienten gegen ihren Willen zum Umzug in Pflegeheime gezwungen werden könnten.

Das Gesetzesvorhaben Spahns sieht vor, dass Intensiv- und Beatmungspatienten nur noch dann zu Hause oder in speziellen Einrichtungen ambulant versorgt werden dürfen, wenn “die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt ist”. Überprüfen soll das jährlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Zudem sollen die Kontrollen und Qualitätsanforderungen erhöht werden, nachdem etliche Fälle von Abrechnungsbetrug bekanntgeworden waren. Besonders die bisherige Unklarheit diesbezüglich kritisierten die Sachverständigen. “Dass der Gesetzgeber sagt, dass dies in einer Begutachtung festgestellt werden soll, sehen wir kritisch” sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, bei der Anhörung. Der MDS schlage vor, eine pflegerische/medizinische Begutachtung sowie die Sicherstellung der Versorgung getrennt von einander zu evaluieren.

Dr. Sigrid Anade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben, erklärte auf Nachfrage von Harald Weinberg (Linke), dass die mangelnde Wahlfreiheit eine Menschenrechtsverletzung nach der EU-Behindertenrechtskonvention sei. Dort sei das Menschenrecht auf freie Wohnform und den Wohnort festgeschrieben. “Diesem Gesetzentwurf kann kein Bundestagsabgeordneter guten Gewissens zustimmen”, schloss Anade ihr Statement ab.

Nicole Westig von der FDP lenkte die Aufmerksamkeit zudem darauf, dass der Gesetzgebungsprozess währen der Corona-Krise weitergeführt wird. Betroffene seien aufgrund der Situation nicht ausreichend beteiligt, erklärte Lilian Krohn-Aicher, Referentin der Lebenshilfe. Westigs Frage, ob die Lebenshilfe angesichts der Corona-Pandemie empfehlen würde, den Gesetzgebungsprozess auszusetzen, beantwortete Krohn-Eichner mit ja.

Die im Gesetzentwurf beschriebenen fachlichen Aspekte zur Beatmungsentwöhnung sowie der Frage, welche Ärzte und Fachleute qualifiziert sind, entsprechende Intensivpflegebedürftigkeit festzustellen, bewerteten die Sachverständigen überwiegend positiv, sie benötigten jedoch noch Klärung in Detailfragen. Entwöhnungspotenziale müssten künftig fachlich kompetenter festgestellt werden, erklärte Prof. Dr. Uwe Janssens, Präsident des St.-Antonius-Hospital und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin. Dazu müssten auch die Weaningzentren besser vernetzt werden, so Janssens.

Eine Liste aller aktuellen Stellungnahmen zum IPReG steht auf der Website des Deutschen Bundestags zur Verfügung. (epd/tw)

Foto: Deutscher Bundestag/ Studio Kohlmeier