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Kabinett winkt Pflegereform durch

Die Bundesregierung hat eine Teilreform in der Pflege auf den Weg gebracht. Das Kabinett in Berlin beschloss eine Vorlage von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkuendet am Mittwoch (01.08.2018) bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin Medienvertretern den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Staerkung des Pflegepersonals. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Sofortprogramm fuer mehr Pflegekraefte auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht die Finanzierung von 13.000 zusaetzlichen Stellen fuer Pflegeheime vor. Ambulanten Pflegediensten und Heimen soll zudem bei der Digitalisierung geholfen werden. Krankenhaeuser bekommen mehr Geld fuer die Pflege, muessen von 2020 an aber auch mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Personal haben. (Sieh epd-Medlung vom 01.08.2018)
Die Bundesregierung hat eine Teilreform in der Pflege auf den Weg gebracht. Das Kabinett in Berlin beschloss eine Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wonach von September 2022 an nur noch solche Einrichtungen mit der Pflegekasse abrechnen können, die Tariflöhne oder Löhne in gleicher Höhe bezahlen.

Dem Kompromiss waren längere Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung vorausgegangen. Die Gesetzesänderungen müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.

Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

Pflegefachkräfte erhalten künftig mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels im Sinne der Pflegebedürftigen. Außerdem sollen die Fachkräfte eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen dürfen (z.B. bei Dekubitusversorgung, Kompressionsverbänden, etc.).

Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf z.B. nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, sagte im Deutschlandfunk, bei den Löhnen der Altenpflegekräfte werde man einen „Flickenteppich“ bekommen. Die Linke fordere daher einen festen Betrag von mindestens 500 Euro mehr Grundgehalt. Sie warf Spahn vor, die versprochene große Pflegereform verschleppt zu haben. Das sei mit der Pandemie nicht zu entschuldigen. Sie hätte „längst vor Corona angefasst werden müssen“, sagte Lötzsch.

Foto: epd-Bild/Christian Ditsch