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KAI Management Konferenz: IPReG im Alltag angekommen

Das IPReG ist in seinem aktuellen Stadium bereits im Alltag der Leistungserbringer angekommen. Das ist eines der Fazits der KAI Management Konferenz 2021 am 6. Oktober in Berlin.

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist für viele Leistungsbringer in der außerklinischen Intensivpflege bereits Realität im Alltag. Das ist eines der Fazits bei der KAI Management Konferenz am 6. Oktober in Berlin. Die mit 75 Teilnehmenden ausgebuchte Veranstaltung im Berliner nhow-Hotel brachte Leitungskräfte aus der außerklinischen Intensivpflege, Kostenträger sowie Betroffene zusammen.

“Ich habe diverse Anfragen bezüglich Vergütungsverhandlungen unter Einfluss des IPReG”, erklärte Rechtsanwältin Anja Hoffmann (im Bild). Gerade auf Kassenseite hätten viele Akteure das Gesetz, das derzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Richtlinie ausgestaltet werden soll, bereits aufgegriffen. Zwar werde noch nicht unter den neuen gesetzlichen Bedingungen verhandelt, aber die Auswirkungen seien bereits spürbar. “Ich kann nicht bestätigen, dass der Markt schläft. Gerade die ambulanten Versorger müssen sich schnell mit dem IPReG beschäftigen.” Sobald alle Versicherten bemerkten, so Hoffmann, dass es in der stationären außerklinischen Versorgung keine Eigenanteile mehr gibt, sehe es für die ambulanten Leistungserbringer nicht gut aus. Aus Quellen beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wisse sie, dass November als Termin für die G-BA-Richtlinie gehandelt werde.

Prof. Ronald Richter spricht bei der KAI Management Konferenz zum Publikum.
Prof. Ronald Richter bei der KAI Management Konferenz.

Im Gesetzestext des IPReG heißt es, so Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, dass berechtigten Wünschen bezüglich des Leistungsorts pflegebedürftiger Personen entsprochen werden soll. “Was genau bedeutet denn ‘berechtigt’?”, so Richter weiter. So lange einem Wunsch keine Rechtsvorschrift entgegensteht, ist dieser berechtigt, sei die Antwort. Diese Erklärung verdeutliche den umstrittenen Gesetzestext an dieser Stelle.

Ein positiver Aspekt des IPReG, so Sven Liebscher, Vorsitzender des Intensivpflegeverbands Deutschland (IPV), sei die deutlich verbesserte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verbänden. “Wir sind da alle deutlich enger zusammengerückt”.

Bietet das IPReG auch Chancen für Patienten und medizinisches Fachpersonal durch Telemonitoring? Auf diese Fragestellung ging Petra Spankus, Senior Manager Strategisches Marketing, ResMed Germany, ein. „Telemonitoring ersetzt kein Fachpersonal vor Ort: Es werden immer die Einschätzung, Begutachtung und Sichtweise der Pflege gebraucht, um ein komplettes Bild der Situation zu gewinnen“, sagte Spankus. Telemonitoring könne aber ein Baustein in der Bewertung der Situation sein. Die erfassten Daten ergänzen andere Befunde und können auch Hinweise geben. Wertvoll werden sie aber erst, meint Spankus, wenn sie in „Abhängigkeit ihres Kontextes“ genutzt werden.

Die Teilnehmenden der KAI Management Konferenz sitzen mit dem Rücken zur Kamera an Tischen und hören der Kongresseröffnung zu.
Die KAI Management Konferenz 2021 war mit 75 Teilnehmenden ausgebucht.

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion mahnte Thomas van der Most, Vorstand des Verbands IDA NRW, an, dass die schwarzen Schafe vom Markt genommen werden müssten. “Es fühlt sich leider aktuell eher so an, als würden auch die weißen Schafe grau gemacht.” Heike Baehrens, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sah insbesondere auch die Krankenhäuser in der Pflicht. “Die Krankenhäuser müssen erfassen, wie das Entwöhnungspotenzial ist.” Das helfe, betroffenen Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Dies sei eine wesentliche Stellschraube, an der das IPReG drehen sollte. Auf Sven Liebschers Hinweis, die ambulante Versorgung werde gegenüber der stationären Versorgung benachteiligt, antwortete Baehrens, dass sie dies nicht nachvollziehen könne. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Betroffenen so leichtfertig in eine stationäre Versorgungsform wechseln würden. Ihr Fazit: “Ich habe in den Ausführungen hier keine Informationen bekommen, die mir sagen, dass wir in der kommenden Legislaturperiode noch klar etwas am Gesetz ändern müssen.” Die Diskussion bestritten außerdem Dr. Markus Hopp, Petra Spankus und Lukas Sander (Vincentz Network).

Die Aufnahme des gesamten Events steht, in Kombination mit der Aufzeichnung des KAI Kongress Spezial 2021, wenige Tage nach dem Termin zur Buchung bereit.


Fotos: Tim Walter