Recht
Kein verordnender Arzt für AKI: ISL veröffentlicht Handlungsempfehlung
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat eine Handlungsempfehlung für Menschen mit Intensivpflegebedarf, die keinen Arzt für eine neue Verordnung von außerklinischer Intensivpflege finden, veröffentlicht. Ab dem 31. Oktober 2023 gelten Neuverordnungen nur noch nach §37c SGB V der neuen AKI-Richtline.

Die ISL erläutert in der Handreichung, welche Institutionen und Behörden in welcher Reihenfolge angeschrieben werden sollten und welche Dokumente dazu notwendig sind. Betroffene finden darin zudem entsprechende Webseiten, Telefonnummern und Email-Adressen.
Die Handlungsempfehlung gibt es hier zum herunterladen als PDF:
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