Inklusion

Krankenkasse genehmigt nach sechs Jahren speziellen Rollstuhl

Der Kampf ist vorbei: Die Würzburgerin Sieglinde Park stritt sich mit ihrer Krankenkasse jahrelang um einen bedarfsgerechten Elektrorollstuhl. Nachdem sie

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Der Kampf ist vorbei: Die Würzburgerin Sieglinde Park stritt sich mit ihrer Krankenkasse jahrelang um einen bedarfsgerechten Elektrorollstuhl. Nachdem sie die Öffentlichkeit gesucht hat, kam jetzt die ersehnte Freigabe der Kasse. Nach heftigen Kontoversen mit ihrer Kasse hat die schwerbehinderte Würzburgerin Sieglinde Park (59) nun einen Elektrorollstuhl, der auf ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Sechs Jahre musste sie darum kämpfen. Erst durch verschiedene Medienberichte – auch des Evangelischen Pressedienstes (epd) im vergangenen Oktober – und dem Engagement von Peter Stumm vom Landesverband Bayern der Selbsthilfe Körperbehinderter sei es gelungen, die Kasse zum Einlenken zu bewegen, ist Park überzeugt. Die Krankenkasse hatte ihr zunächst nur einen ungeeigneten Billigrollstuhl zugestanden.

Ihr alter Rollstuhl hätte jederzeit zusammenbrechen können: „Wir haben ihn mehrmals notdürftig geflickt, es ist ein Wunder, dass er überhaupt so lange durchhielt“, sagt Parks Rollstuhltechniker, der nicht namentlich genannt werden will. Sein Chef, Orthopädietechnikermeister Marcus Scheder, bestätigt, dass das alte Hilfsmittel nicht mehr verkehrssicher war. Dass sich die Kasse sechs Jahre lang geweigert hatte, einen gleichwertigen Ersatz zu bezahlen, wundert ihn nicht: Beantragte Rollstühle würden in mindestens jedem zweiten Fall abgelehnt. Ein anderer Kunde kämpfe inzwischen seit acht Jahren.

Dass Sieglinde Park, die an einer schweren Form von Elefantiasis erkrankt ist, so lange warten musste, lag auch an einer nicht mehr legalen Praxis: Parks Krankenkasse hatte mit einem Sanitätshaus in Nordrhein-Westfahlen, das Billigstpreise zusicherte, einen exklusiven Hilfsmittelvertrag abgeschlossen.

Kundin dieses Sanitätsgeschäfts zu werden, war für Park indes inakzeptabel, denn es hätte bedeutet, dass sie bei jeder Reparatur lange hätte warten müssen, bis ein Techniker aus Nordrhein-Westfahlen nach Würzburg gekommen wäre. Dem neuen „Hilfsmittelausschreibungs-Verbot“ zufolge dürfen Kramkenkassen keine Hilfsmittelverträge mehr mit Sanitätshäusern schließen. Das Gesetz trat im Mai 2019 in Kraft und ist seit November wirksam.

Bei schweren Behinderungen müssen Rollstühle exakt auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. Sieglinde Park, die erst am Dienstag dieser Woche das „Rohmodell“ ihres neuen Rollstuhls erstmals in der Werkstatt ihres Würzburger Sanitätshauses in Augenschein nehmen durfte, wurde beim Besuch eine Stunde lang „ausgemessen“, damit später alles passt. Vor allem die Rückenlehne und der Sitz müssen individuell angepasst werden.

Von Ihrer mageren Erwerbsunfähigkeitsrente könnte sich Park selbst keinen speziellen Elektrorollstuhl leisten. Sie lebt auf Hartz IV-Niveau. „Und das hier ist ein hochpreisiges Hilfsmittel“, sagt Marcus Scheder. Mindestens eine Woche lang wird der Rollstuhl in der Werkstatt sein, um alles auf Parks Maße anzupassen. Wahrscheinlich wird es Anfang März werden, bis Sieglinde Park endlich wieder mobil ist.

Die 59-Jährige ist froh, dass sie nun wieder frei leben kann. Doch es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Die Kasse habe sich mit keinem Satz entschuldigt, dass sie sechs Jahre in ihrer Wohnung so gut wie gefangen war. Eine Begründung, warum der Rollstuhl im Dezember 2019 plötzlich genehmigt wurde, gebe es nicht. (epd)

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