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Linke: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat den Antrag „Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren“ (Drucksache 19/27299)

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat den Antrag „Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren“ (Drucksache 19/27299) im Bundestag eingereicht. Darin kritisiert die Fraktion, dass das Bundesteilhabegesetz für die vom Gesetz betroffenen Menschen nicht die erhofften Verbesserungen gebracht hat. Betroffene Leistungsberechtigte mit Behinderungen berichteten auch nach Inkrafttreten des BTHG von Kürzungen des Bedarfs und der bewilligten Leistungen, heißt es im Antrag. „Dies ist völlig inakzeptabel.“ Weiter schreibt die Fraktion: „Viele Regelungen des BTHG und die Umsetzungspraxis sind auch vier Jahre nach Inkrafttreten noch immer nicht menschenrechtskonform und widersprechen der UN-BRK.“
Die Linke fordert die Bundesregierun weiter auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um das gesamte Teilhaberecht umfassend zu überarbeiten. „Die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mit Pflegebedarf gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss in allen gesellschaftlichen Bereichen
ermöglicht und gewährleistet werden.“ Dafür solle die Bundesregierung außerdem passende Standards und Voraussetzungen schaffen.
Die komplette Anfrage lesen Sie hier: Drucksache 19/27299
Bild: DIE LINKE im Bundestag
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