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Niedersächsischer Inklusionsrat fordert mehr Teilhabe

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Oldenburger Erklärung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe bei der Pflege von

Wegweiser, Teilhabe statt Hindernis Wegweiser, Teilhabe statt Hindernis

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Oldenburger Erklärung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen und Orientierung an ihren individuellen Bedarfen gefordert. Die kommunalen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte trafen sich am 5. Mai zur 51. Sitzung des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderung.

Die Forderungen seien nur durch eine individuelle und ausführliche Bedarfsermittlung erfüllbar. Leistungen seien „wie aus einer Hand“ zu gewähren, so der Inklusionsrat. Selbstständigkeit nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) sei nicht zwangsläufig mit Teilhabe gleichzusetzen. Teilhabeleistungen seien im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt. In der Praxis sei es besonders bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen wichtig, die Pflegeleistungen mit den Leistungen zur Teilhabe gut miteinander zu verzahnen und aufeinander abzustimmen. Eine selbstbestimmte Lebensführung müsse möglich sein, fordern die Behindertenbeauftragten. Menschen, hierzu zählen sowohl Menschen mit Pflegebedarf als auch pflegende Angehörige, müssen dazu befähigt (empowert) werden, ihre Bedarfe und Wünsche zu äußern, woran sich Pflegeleistungen orientieren.

Aufmacherbild: Adobe Stock/hkama