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Oberbayern: finanzielle Not in Intensiv-WG
Die intensivpflegebedürftigen Mieter einer Wohnanlage und zweier Wohngemeinschaften im bayerischen Prien stecken in finanziellen Schwierigkeiten. Denn der Sozialhilfeträger, der Bezirk

Die intensivpflegebedürftigen Mieter einer Wohnanlage und zweier Wohngemeinschaften im bayerischen Prien stecken in finanziellen Schwierigkeiten. Denn der Sozialhilfeträger, der Bezirk Oberbayern, habe in verschiedenen Fällen die Zahlungen aus laufenden Budgets eingestellt, so die Betroffenen. Über das persönliche Budget nach §29 SGB IX haben die Bewohner einen Pflegedienst finanziert, der die Pflege, aber auch hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen erbringt. Im Sinne der Selbstbestimmung sei das die optimale Lösung, erklärt Günther Bauer, Vorsitzender des Elternvereins “Leben mit Handicap”, der auch die Wohnanlage Prien betreibt. Der Bezirk Oberbayern, der laut dem Bundesteilhabegesetz dafür zuständig ist, den Pflegebedarf der Bewohner festzustellen, habe nun nach neuen Begutachtungen nur einen Bedarf von etwa 60 Prozent der bisherigen Leistungen festgestellt. Bis vor kurzem habe sich der Bezirk zudem geweigert, den Befund überhaupt zu begründen, so Bauer. “Seit Sommer des vergangenen Jahres gibt er auf Anforderung eine Kopie seines Pflegegutachtens heraus. Wie er seine Befunde erhebt und wie aus einem dem Grunde nach festgestellten Hilfebedarf eine Bedarf in Stunden und Euro wird, dazu verweigert der Bezirk nach wie vor jede Auskunft. ”
Betroffene schulden Pflegedienst rund 300.000 Euro
“Erwartungsgemäß verringerte sich der Hilfebedarf natürlich nicht von 100 Prozent auf 60 Prozent, bloß, weil der Bezirk sich das so einbildete”, erklärt Bauer. Der Pflegedienst leiste auf Anforderung der Mieter beziehungsweise deren rechtlicher Vertreter weiterhin die erforderliche Hilfe und stelle diese auch in Rechnung, so der Vereinsvorsitzende. “Wenn das Konto eines Mieters leer war, konnte der Pflegedienst seine Rechnung nicht eintreiben. Mit der Folge, dass einige unserer Mieter erhebliche Schulden haben. Anfang Dezember 2020 addierten sich die Außenstände beim Dienst auf über 300.000 Euro!” Das sei auch für den Pflegedienst existenzbedrohend, so Bauer. Da der Pflegedienst in der Region der einzige sei, der die notwendige Bandbreite an Leistungen erbringen könnte, sei er für die Bewohner lebensnotwendig. “Denn wenn der Dienst seine Arbeit einstellen müsste, wären sie von einem Tag auf den anderen ohne Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung,” sagt Günther Bauer “Natürlich würde sich der eine oder andere Mieter behelfen können, indem er auf Eltern und Verwandte zurückgreift. Die meisten aber könnten das nicht.” Vor allem Bewohner mit komplexen Behinderungen sei das unmöglich. Für sie müsse im schlimmsten Fall die Kommune eine Notversorgung bereit stellen. “Darüber informierten wir den Ersten Bürgermeister unserer Marktgemeinde, der seinerseits Landrat und Mandatsträger informierte.”
Sozialhilfeträger: “Pflegedienst erbringt mehr Leistungen als notwendig”
Der Bezirk verteidigt den individuell bei den Betroffenen festgestellten Hilfebedarf. “Als Sozialhilfeträger ermittelt der Bezirk Oberbayern für die leistungsberechtigten Personen den jeweils individuellen Hilfebedarf. Allerdings entsprechen die Hilfebedarfe, die bei Antragstellung vom Pflegedienst angegeben werden, selten den nach unserer pflegefachlichen Prüfung festgestellten Bedarfen”, so eine Sprecherin. Somit handele es sich nicht um Außenstände, die entstanden seien, weil der Bezirk nicht über beantragte Leistungen entschieden und nicht gewährt hätte. “Vielmehr erbringt offenbar der Pflegedienst mehr Leistungen und rechnet damit auch mehr ab, als ihm nach dem von uns ermittelten Hilfebedarf für die leistungsberechtige Personen zusteht.” So komme es aus Sicht des Pflegedienstes zu vermeintlichen Außenständen, so der Bezirk, die einen Klärungsbedarf nach sich zögen. “Die Leistungen, die dem Hilfebedarf der einzelnen leistungsberechtigten Personen entsprechen, werden vom Bezirk jedoch im Einzelfall gewährt und auch ausbezahlt. So ist sichergestellt, dass jede pflegebedürftige Person die aus unserer fachlichen Sicht adäquate Pflege erhält.” Gebe der Pflegedienst jedoch aus seiner Sicht offene Forderungen direkt an die leistungsberechtigten Personen weiter, könne es sich dabei nur um Leistungen handeln, die über den sozialhilferechtlich notwendigen festgestellten Bedarf hinausgingen und daher vom Bezirk auch nicht finanziert werden könnten.
“Wegen den genannten Problemen, und noch ein paar mehr, haben wir bei der Regierung von Oberbayern eine rechtsaufsichtliche Prüfung beantragt”, erklärt Günther Bauer. Eine fachaufsichtliche Prüfung gebe es nicht, da der Bezirk die Sozialhilfe in eigener Zuständigkeit leiste.
Autor: Tim Walter, Redaktion Häusliche Pflege, tim.walter@vincentz.net
Foto: Jochen Hägle/Leben mit Handicap e. V.
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