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Pflegebedürftige Kinder: Entlastungsbudget ab 2024

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten verständigten sich mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll.

Foto: epd-bild / Uwe Winkler

Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Die Vorlage soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.

Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.

Tipp: Beim Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung – KAI – wird dem Thema Kinderintensivpflege an beiden Kongresstagen ein eigener Vortrags- und Workshopstrang gewidmet. Das Programm entsteht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK).