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Pflegereform: Kabinett verabschiedet Gesetz trotz weiterer Kürzungen

Die Pflegereform, auch bekannt als Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG), wurde vom Kabinett verabschiedet, allerdings mit zusätzlichen Kürzungen. Eine der Streichungen betrifft das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige.

Bild: DCV/Monika Keiler. Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, kritisiert die Streichungen im Rahmen der Pflegereform und hebt insbesondere das gestrichene Entlastungsbudget hervor. In der vergangenen Legislaturperiode waren pflegende Angehörige bereits bei einer kleineren Pflegereform leer ausgegangen.

Die Caritas-Präsidentin merkt an, dass die 5-prozentige Erhöhung des Pflegegeldes zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber hinter den Versprechen des Koalitionsvertrages zurückbleibt.

Beitragssatz steigt ab 01. Juli 2023 an

Um bestehende Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung und im Rahmen der Pflegereform vorgesehene Leistungsanpassungen abzusichern, wird der allgemeine Beitragssatz ab 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Dadurch entstehen Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung wird befugt, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzulegen, um auf kurzfristige Finanzierungsbedarfe reagieren zu können.

Die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 wird ebenfalls ab 1. Juli 2023 erfolgen. Der Beitragssatz wird dann nach Kinderzahl differenziert, wobei Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr der Kinder wird der Beitrag für Eltern mit zwei oder mehr Kindern je Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,7 Prozent.

Die Regelungen im Überblick

  • Um die häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.
  • Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
    Die Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5 Prozent auf 15 Prozent bei 0 – 12 Monaten Verweildauer, von 25 Prozent auf 30 Prozent bei 13 – 24 Monaten, von 45 Prozent auf 50 Prozent bei 25 – 36 Monaten und von 70 Prozent auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten angehoben.
  • Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.
  • Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in § 18 SGB XI werden neu strukturiert und systematisiert, so dass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet sind.

Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende/Personalbemessung

  • In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.
  • Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.
  • Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.