Hygiene

Qualität in der ambulanten Intensivpflege

Mehr Prüfrechte für den MDK gefordert Mainz // Mehrere Institutionen in Rheinland-Pfalz haben unter Federführung des Gesundheitsministeriums und der Landespflegekammer

Mehr Prüfrechte für den MDK gefordert

Mainz // Mehrere Institutionen in Rheinland-Pfalz haben unter Federführung des Gesundheitsministeriums und der Landespflegekammer ein Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet.

Im Rahmen mehrerer Fachgespräche seien die zehn dringlichsten Handlungsfelder im Bereich der ambulanten Intensivbehandlungspflege identifiziert und mit konkreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Sinne einer Selbstverpflichtung aller Beteiligten versehen worden, teilte das Ministerium mit. Nach einem Jahr sollen die Ergebnisse der Maßnahmen evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.

Zu den Handlungsfeldern gehören demnach der Einsatz der Landesregierung auf der Bundesebene dafür, dass MDK und Prüfdienst der PKV künftig ein Prüf- und Begehungsrecht für ambulante Intensivbehandlungspflege erhalten. Es gibt Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Hygieneanforderungen und einer ausreichenden fachsprachlichen Kompetenz des eingesetzten Pflegepersonals durch die Einrichtungsträger. Alle beteiligten wollten, dass die Erhaltung und Wiedergewinnung der selbstbestimmten Teilhabefähigkeit bis hin zur Selbstständigkeit intensivbehandlungspflegebedürftiger Menschen gefördert werden soll.

Zu den Institutionen gehören auch die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter (bpa), der Sozialverband VdK, die LAG Selbsthilfe Behinderter, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Sozialesund der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.       (ck)

Hier geht es direkt zum Papier:
msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Presse/PM_Ambulante_Intensivpflege_Anlage.pdf