Politik

Rahmenempfehlungen nach §132l veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband hat die „Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege“ veröffentlicht. Diese treten zum 01. Juli 2023 in Kraft.

Bild: Adobe Stock/peterschreiber.media

Die neuen Rahmenempfehlungen enthalten insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Leistungsortes neue Anforderungen zu Personaleinsatz und -bedarf, strukturelle Anforderungen und Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Leistungserbringers mit weiteren beteiligten Parteien.

Die Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V stehen hier als Download bereit.

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Veranstaltungs-Tipp – KAI Konferenzen

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