Management FB

Rheinland-Pfalz: Landesförderung ermöglicht Wohngruppe für Lungenkranke

Ziel der Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Daher unterstützt

Ziel der Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Daher unterstützt das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) neben klassischen auch alternative Wohnformen, insbesondere, wenn diese älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu bezahlbaren gemeinschaftlichen, barrierefreien Wohnen verhelfen. So geschehen beispielsweise in Kruft im Landkreis Mayen-Koblenz, wo sechs künstlich beatmete Patienten gemeinsam in einer Wohngruppe leben und gepflegt werden – dank der Landesförderung zu einem monatlichen Quadratmeterpreis von 5,80 Euro.

Projektträger ist der ambulante Pflegedienst Frank Hoehne & Yakup Odabasi: „Wir freuen uns sehr, mit Unterstützung der ISB diese komplett renovierte und modernisierte barrierefreie Wohngemeinschaft im Landkreis Mayen-Koblenz zu eröffnen. Für diesen Standort in Rheinland-Pfalz haben wir uns mit Bedacht entschieden, da ein hoher Bedarf an Wohngemeinschaften mit hochqualifizierten Intensivpflegekräften besteht. Die häusliche Intensivpflege mit Schwerpunkt lebensnotwendiger Beatmung ist ein höchst sensibler Bereich. Unser Unternehmen wollen wir bewusst ohne Investoren privat führen, um unseren Patienten und Mitarbeitern ein höchstmögliches Maß an Wertschätzung zu bieten. Durch unsere lange Berufserfahrung in der Pflege haben wir unsere Firmenphilosophie so festgelegt, dass sie sich an den Bedürfnissen unserer Bewohner und Mitarbeiter orientiert. Wir können durch die Förderung der ISB unser „Haus Morla“ so gestalten, dass wir für sechs intensivpflichtige Bewohner einen für sie bezahlbaren barrierefreien Ort bieten, an dem Menschen eine neue Lebensqualität gewinnen und zurück ins Leben finden“, so die Inhaber des Pflegedienstes, Yakup Odabasi und Frank Höhne (im Bild).

Fördermöglichkeiten für neue Wohnformen

Grundsätzlich können über die ISB der Neubau, der Ersterwerb, der Ersatzneubau, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung sowie die Erweiterung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen oder Wohngemeinschaften über ein in der Regel nachrangig gesichertes Darlehen gefördert werden. Mit dem ISB-Darlehen Wohngruppen wird die Zielgruppe ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf angesprochen. Die Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben. Das ISB-Darlehen Wohngemeinschaften steht für die Zielgruppen Studierende, Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen zur Verfügung, sofern die Wohngemeinschaft mindestens vier Bewohnerplätze enthält.

Bewohner der Wohngruppen oder Wohngemeinschaften können Haushalte sein, deren Einkommen innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz festgelegten Einkommensgrenzen liegen beziehungsweise um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen und die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Innerhalb einer betreuten Wohngruppe können sogar Personen unterschiedlichen Einkommens und Haushalte mit und ohne Wohnberechtigungsschein zusammenleben. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 50 Prozent der Wohnplätze gefördert werden.

Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre für Gemeinschaftswohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen beziehungsweise 15 Jahre für Gemeinschaftswohnungen, die an Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze vermietet werden. Zusatzdarlehen für Menschen mit Schwerbehinderung können gewährt werden, die Wohnungen sind dann ausschließlich für diesen Personenkreis zweckgebunden.

In Kruft erfolgte die Förderung durch ein ISB-Darlehen Wohngruppen in Höhe von 163.000 € und einem Tilgungszuschuss von knapp 27.000 €, durch den das Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden muss – neben den besonders günstigen Konditionen eine der Besonderheiten der ISB-Darlehen. Eine weitere sind die zahlreichen Zusatzdarlehen, die beispielsweise für den Einbau von Aufzügen oder den Bau von Individualwohnplätzen gewährt werden können. Sowohl die Höhe des Gesamtdarlehens und damit der Tilgungszuschüsse sowie der Mietobergrenzen hängen von der vor Ort geltenden Fördermietstufe ab.


Autorin: Julia Isermenger, Stellvertretende Pressesprecherin
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen unter www.isb.rlp.de oder  Tel. 06131 6172-1991

Bild: Pflegedienst Frank Hoehne & Yakup Odabasi