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Rückblick: KAI Rechtstag & Management Konferenz
Mit dem KAI Rechtstag und der KAI Management Konferenz hat die Redaktion Häusliche Pflege in Düsseldorf einen Doppelschlag für die außerklinischen Intensivpflege veranstaltet. Die Top-Themen waren besonders das GKV-IPReG und die neue AKI-Richtlinie.

Mit dem KAI Rechtstag und der KAI Management Konferenz hat die Redaktion Häusliche Pflege in Düsseldorf einen Doppelschlag für die außerklinischen Intensivpflege veranstaltet. Die Top-Themen waren besonders das GKV-IPReG und die neue AKI-Richtlinie.
„Bis Oktober 2022 erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss die neuen Rahmenempfehlungen nach §132l SGB V“, erklärte Prof. Ronald Richter, Sozialrechtler und Inhaber der Kanzlei RichterRechtsanwälte, in seinem Eingangs-Vortrag den rund 90 Teilnehmenden beim außverkauften KAI Rechtstag am 17. Mai in Düsseldorf. Er gehe jedoch davon aus, dass sicherlich ein Schiedsverfahren notwendig werde, um die Rahmenempfehlungen abschließend zu definieren.
Ab dem 1. Januar 2023 könne außerklinische Intensivpflege laut Zeitplan nur noch auf der Basis des § 37c SGB V verordnet werden. Durch die voraussichtlichen Verzögerungen verschiebe sich dieser Termin aber vermutlich in das erste Quartal 2023. „Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unverändert die bisherigen Verordnungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, werden also weiterhin in der Häuslichen Krankenpflege Richtlinie (HKP-RL) geregelt“, so Richter. Für die ambulante außerklinische Versorgung ändere sich also bis zum 31. Dezember 2022 nichts. Ärztliche Verordnungen, die vor diesem Datum ausgestellt werden, können maximale Laufzeit bis 30. Juni beziehungsweise 31. Oktober 2023 haben, so der Rechtsanwalt. Ab dem 2. Januar 2023 könnten neue Verordnungen dann nur noch mit einer vorherigen Potenzialerhebung zur Entwöhnung von der Beatmung ausgestellt werden. „Die größeren Kassen werden dabei vermutlich eine Übergangsfrist gewähren, bei den kleineren Kassen wird das schwierig“, erklärte Richter.
Viele offene Fragen
42 Weaning-Zentren gebe es deutschlandweit, kritisierte Dr. Oliver Stegemann, Justiziar des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), im anschließenden Vortrag. Das sei absolut nicht ausreichend, um die vom GKV-IPReG geschaffenen Rahmenbedingungen zu erfüllen. „Wir sehen noch nicht, wie das funktionieren soll“, so Stegemann. Ähnlich sehe es bei der Qualifizierung der verordnenden Ärztinnen und Ärzte aus: „Das ist für uns ebenfalls eine totale Black-Box“. Außerdem stellte Stegemann die Arbeitsweise des G-BA in Frage: „Warum ist die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vertreten?“ Er wünsche sich einen Themenbezug bei der Zusammensetzung des Gremiums, sodass in Fragen der Pflege auch Pflegeexpertise mit entscheide.
Marcus Schneider, Fachreferent Abteilung Gesundheit im GKV-Spitzenverband, nannte die Arbeitsweise des G-BA im anschließenden Gespräch mit Häusliche Pflege-Chefredakteur Lukas Sander ein „schlüssiges Konzept“. Es verhandelten im G-BA diejenigen, die letztlich auch die ärztlichen Leistungen verordneten, so Schneider. Grundsätzlich würde aber im Rahmen der Bundesrahmenempfehlungen auf Augenhöhe verhandelt – eine Aussage, der sowohl Prof. Richter als aufch Stegemann zustimmten.
Terminhinweis – KAI Kongress 2022
Mehr spannende Management-Themen gibt es auf dem Kongress für außerklinische Intensivpflege und Beatmung am 27. und 28. September in Essen.
Trendthema Personalmangel
Mit Ausnahme der tarifähnlichen Bezahlung nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz ließen die Referentinnen und Referenten am 18. Mai die großen rechtlichen Neuerungen hinter sich. Hauptaugenmerk der KAI Management Konferenz waren besonders Personalthemen, da der Personalmangel über alle Bereiche der Pflege hinweg vorherrscht. Diesen negativen Trend identifizierte Hermann Josef Thiel (Curacon) in seinem Vortrag als einen der Trends in der außerklinischen Intensivpflege. Entsprechend passend waren die folgenden Vorträge. Steuerberater Rainer Berg erläuterte, welche verschiedenen Möglichkeiten es aus steuerlicher Perspektive gibt, um Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Er besprach Themen wie Dienstwagen und eBikes oder auch die Erholungsbeihilfe, die der Reaktion des Publikums zufolge den meisten Teilnehmenden bisher kein Begriff war.
Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von ETL Rechtsanwälte, besprach in einem Workshop, wie ein moderner und für die Mitarbeiterbindung förderlicher Arbeitsvertrag auszusehen hat. Yves Michaelis, Geschäftsleiter Intensivpflege im Born Gesundheitsnetzwerk, präsentierte dagegen den Ansatz, Führungskräfte nach und nach „abzuschaffen“ und den Fachkräften selbst mehr Verantwortung zu übertragen.
Foto: Tim Walter
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