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Ruf nach Sondermaßnahmen wegen steigender Energiekosten
Der Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB) – der evangelische Fachverband für Teilhabe und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) halten es für zwingend notwendig, dass soziale Einrichtungen und Dienste bei den Entlastungsmaßnahmen einbezogen werden.
BeB und DEVAP weisen darauf hin, dass Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe, Pflege und Sozialpsychiatrie angesichts steigender Energiekosten unbedingt auf die Unterstützung angewiesen sind.
Der Vorstandsvorsitzende des BeB Pfarrer Frank Stefan fordert, dass die soziale Infrastruktur ausreichend unterstützt wird.„Kostensteigerungen dieser Dimension lassen sich nicht auffangen, ohne dass auf diese unvorhersehbare Entwicklung durch Sondermaßnahmen reagiert wird.“
“Die ambulante und stationäre Pflege steht unter massivem wirtschaftlichem Druck! Vor allem die Energiekosten und die steigende Inflationsrate setzten den Institutionen zunehmend zu. So kommt es, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen derzeit doppelt so hohe Energiekosten wie noch vor wenigen Monaten zahlen“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP.
„Die soziale Selbstverwaltung scheitert hier, weil die Kostenträger den § 85 Abs. 7 SGB XI nicht anerkennen oder die Verhandlungen auf Landesebene zäh und langwierig sind. Unsere klare Forderung an die Politik ist, die Träger kurzfristig durch einen bundesweiten Rettungsschirm zu unterstützen und damit zeitnah für eine Stabilisierung zu sorgen”, fordert Wesemann. Der Bund habe in den vergangenen Jahren sehr eindrücklich unter Beweis gestellt, dass kurzfriste Finanzhilfen für Unternehmen auch in solcher Größenordnung möglich sind, wie sie die Pflege derzeit benötigt. “Langfristig gilt es endlich stabile Struktur- und Finanzreformen zu etablieren. Die Reformvorschläge hierzu liegen längst vor.”
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