Beatmung
„Stehen Sie auf!“
Statement des stellvertretenden KAI-Kongresspräsidenten und Geschäftsführers der Jedermann Gruppe zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung

Statement des stellvertretenden KAI-Kongresspräsidenten und Geschäftsführers der Jedermann Gruppe zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“.
Dass Pflege in der Gesundheitswirtschaft keine Lobby hat, erfahren wir täglich und wir werden damit weiter leben müssen. Dass schwerkranke Menschen keine Lobby haben, ist dagegen schwerer erträglich.
Der Gesetzentwurf von CDU-Minister Spahn zielt auf die Schwächsten. Erwachsenen Patienten mit Intensivpflegebedarf wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Der Staat ordnet den Heimaufenthalt an. Hierbei wird nach meiner Auffassung gegen geltendes Recht verstoßen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Bundesrecht. Hier gibt es keine Möglichkeit der Auslegung.
Unter dem Vorwand angeblicher Mängel in der Versorgungsqualität der außerklinischen Intensivpflege wird, wie schon seit geraumer Zeit medial üblich, den Intensivpflegediensten „Geschäftemacherei“ unterstellt. Ich erinnere an diverse DAX- und MDAX-Pharma- und Klinikkonzerne, die aus dem Geld der Versicherten Dividenden an ihre Anteilseigner ausschütten. Was sagt der Minister dazu?
In jedem Bereich des Gesundheitswesens gibt es „schwarze Schafe“. Diejenigen, die sich nicht an Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Viele entscheidende Akteure der Intensivpflege fordern seit langem bundesweit gültige Rahmenempfehlungen mit festgelegten Qualitäts- und Strukturmerkmalen für die außerklinische Intensivpflege. Ich selbst habe an der ersten Ergänzungsvereinbarung für Berlin/Brandenburg mitgewirkt. Diese Vereinbarung hatte das Ziel, den Bereich zu regeln. Nur auf Bundesebene passierte nichts.
Das für mich einzig Positive an diesem Entwurf ist, die Verantwortung der Kliniken für die Nichtentstehung einer Beatmung zu schärfen und bessere Regularien für das Weaning, also die Entwöhnung von Beatmung, festzulegen. Alles daran zu setzen, eine Beatmung zu vermeiden, ist menschlich und ethisch richtig.
Ich möchte mich heute, nachdem dieser Entwurf verbreitet wurde, nicht in die Rolle der Betroffenen und deren Angehöriger versetzen: ALS-Kranke, Verunfallte, Eltern, deren schwerkrankes Kind volljährig wird, Menschen, denen das Schicksal ein Leben nur mit Beatmung / Intensivpflege ermöglicht. Sie alle haben das Recht auf ein Zuhause. An sie denke ich heute zuerst und hoffe, sie stehen auf. Herr Spahn, reden Sie mit diesen Menschen!
Sven Rohde
Geschäftsführer
Jedermann Gruppe
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