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Tarifähnliche Vergütung: BMG genehmigt Nachweisverfahren
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Richtlinien zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen genehmigt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Richtlinien zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen genehmigt.
“Gemäß § 84 Absatz 7 SGB XI ist der Träger einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ab dem 1. September 2022 verpflichtet, die bei der Vereinbarung der Pflegesätze nach § 85 SGB XI bzw. die bei der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI zugrunde gelegte Bezahlung der Gehälter nach § 82c Absatz 1 SGB XI oder der Entlohnung nach § 82c Absatz 2 SGB XI jederzeit einzuhalten und auf Verlangen einer Vertragspartei nachzuweisen”, lautet es in den Richtlinien.
Die Vertragsparteien können somit nun jederzeit auf die Pflegeeinrichtungen zugehen und die in der Richtlinie geforderten Nachweise verlangen.
Die genehmigte Richtlinie finden Sie hier als Download: Richtlinien zum Nachweisverfahren
Aktuelles zum GVWG – KAI Rechtstag & Management Konferenz
Alle aktuellen Informationen rund um das GVWG und die tarifähnliche Vergütung erläutern die Rechtsanwält:innen Franziska Dunker (LL.M.) und Stephan Binsch (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bei der KAI Management Konferenz am 10. Mai in Berlin.
Aufmacherbild: Adobe Stock/Zerbor
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