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Tarifpflicht: Frist bis Ende April verlängert
Die Mitteilungsfrist für tarifähnliche Entlohnung in der Pflege soll bis zum 30. April 2022 verlängert werden.

Die Mitteilungsfrist für tarifähnliche Entlohnung in der Pflege soll bis zum 30. April 2022 verlängert werden. Das hat jetzt ein Sprecher der Bundesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bestätigt. Die ursprüngliche Frist bis zum 28. Februar 2022 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuvor bereits auf den 31. März 2022 geschoben.
Pflegeunternehmen haben somit mehr Zeit, um ihre Meldung an die DatenClearingStelle zu tätigen. Das BMG reagiere damit auf die Kritik an der vermeintlich zu kurzen Umsetzungsfrist und viele offenen Fragen. Der Termin für die gesetzliche Umsetzungsfrist bleibt jedoch der 01. September 2022.
Die Tarifpflicht ist großes Thema bei der KAI Management Konferenz am 18. Mai in Düsseldorf. Die Rechtsanwält:innen Stephan Binsch und Franzsika Dunker thematisieren die Umsetzung der neuen Regelungen in einem Vortrag und einem Workshop.
Foto: Adobe Stock/Stockfotos-MG
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