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Übersicht: So steht es um die MDK-Prüfungen

Zur vorherigen Hochphase der Corona-Pandemie waren die MDK-Prüfungen bereits temporär ausgesetzt. Seit dem 1. Oktober wurden sie wieder aufgenommen. In

Zur vorherigen Hochphase der Corona-Pandemie waren die MDK-Prüfungen bereits temporär ausgesetzt. Seit dem 1. Oktober wurden sie wieder aufgenommen. In einzelnen Bundesgebieten sind die 7-Tage-Inzidenzwerte nun so hoch, dass der MDK die Prüfungen erneut aussetzt. Dies sind die aktuellen Regelungen in den einzelnen MDK-Prüfgebieten (Stand 22. Oktober 2020):

MDK Baden-Württemberg: Aufgrund der derzeit steigenden Infektionszahlen überwachen wir täglich die 7-Tage-Inzidenz: In Landkreisen oder kreisfreien Städten Baden-Württembergs mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage werden die Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen bis auf Weiteres eingestellt. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden werden jedoch auch weiterhin durchgeführt – unabhängig des Infektionsgeschehens. Eine Rückkehr zur normalen Situation erfolgt, sobald die genannte Inzidenz an 3 Arbeitstagen in Folge unterschritten wird.

MDK Bayern: Zu den Bedingungen vor Ort im Zuständigkeitsbereich des MDK Bayern nehmen wir Bezug auf das “Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie” in aktueller Fassung. Unter Einhaltung der Vorgaben dieses Hygienekonzepts und im Kontext unseres gesetzlich definierten Prüfauftrags nach § 112 /114 SGB XI führt der MDK Bayern aktuell Qualitätsprüfungen in bayerischen Pflegeeinrichtungen durch.

MDK Berlin-Brandenburg: Die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen laufen in den Ländern Berlin und Brandenburg unter strengen Hygienemaßnahmen zunächst weiter. Grund dafür ist, dass die Prüfungen im Gegensatz zur Pflege-Einzelfallbegutachtung sonst ersatzlos wegfallen würden. Wir beobachten die Entwicklung der Risiken genau und ändern gegebenenfalls kurzfristig unser Vorgehen. Auf der Startseite unseres Internetauftritts finden Sie stets aktuell eine Übersicht zum Vorgehen in den einzelnen Begutachtungsgebieten: www.mdk-bb.de

MDK Bremen: Der MDK Bremen hat zum 01. Oktober 2020 die regelhaften Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wieder aufgenommen. Im Stadtgebiet Bremen wurden aufgrund der 7-Tage-Inzidenz über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner die Qualitätsprüfungen nach §114 SGBXI wieder ausgesetzt. Anlassprüfungen werden weiterhin unabhängig vom Vorliegen eines Infektionsgeschehens durchgeführt.

MDK Hessen: Zum 01. Oktober 2020 hat der MDK Hessen die regelhaften Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wieder aufgenommen. Steigt jedoch in einem Stadt- bzw. Landkreis in Hessen die 7-Tage-Inzidenz auf ≥50 pro 100.000 Einwohner, werden in diesem “Risikogebiet” die Qualitätsprüfungen in der Pflege kurzfristig wieder ausgesetzt. Dies ist aktuell in 15 betroffenen Kreisen der Fall (Stand 21.10.2020). Die Durchführung von Anlassprüfungen erfolgt unabhängig vom Infektionsgeschehen.

MDK Mecklenburg-Vorpommern: Mit Blick auf die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben wir etwaige dort aktuell vorgesehene Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen zunächst vertagt. Sollten Anlassprüfungen beauftragt werden, werden diese selbstverständlich vorgenommen. Zur Klärung des künftigen Vorgehens in Regionen, mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner oder höher befinden wir uns aktuell auch in Gesprächen mit den Landesverbänden der Pflegekassen.

MDK Niedersachsen: Grundsätzlich werden die Regelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen seit 01.10.2020 wieder durchgeführt. Priorität haben Beschwerden über Pflegeeinrichtungen sowie Anlassprüfungen. Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen weitet der MDK Niedersachsen in Absprache mit dem Sozialministerium in Niedersachsen seine Unterstützung für den öffentlichen Gesundheitsdienst (öGD) wieder aus. Für diese Hilfseinsätze werden auch Gutachter/innen eingesetzt, die normalerweise für die Regel-Qualitätsprüfungen zum Einsatz kommen. Aufgrund der durch die pandemische Lage bedingte weitere Unterstützung der Gesundheitsämter können die Regelprüfungen nicht vollumfänglich durchgeführt werden.

Des Weiteren beobachten wir täglich die pandemische Entwicklung und berücksichtigen evtl.  regionale Einschränkungen in den Risikogebieten. Selbstverständlich akzeptieren wir auch die individuellen Sicherheitsregelungen der Einrichtungen. Wir gehen davon aus, dass aufgrund von lokalen Einschränkungen die Regelprüfungen einschränkt werden können.

MDK Nord: Der MDK Nord schränkt seine Regel-Qualitätsprüfungen zurzeit ein. Bei der Einschränkung wird tagesaktuell die dynamische Entwicklung der Pandemie in den einzelnen Regionen berücksichtigt, zu der auch der regional unterschiedliche Anstieg der Infektionszahlen gehört. Aufgrund der Zunahme an Neuinfektionen sind die Regelprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Hamburg derzeit ausgesetzt, in Schleswig-Holstein finden sie statt. Anlassprüfungen in Pflegeeinrichtungen sind von Einschränkungen nicht betroffen.

MDK Nordrhein: Seit dem 1. Oktober finden Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen in Nordrhein grundsätzlich wieder statt. Allerdings gelten Ausnahmen. In sogenannten Hotspots werden Regel- und Wiederholungsprüfungen verschoben. Dies sind Städte und Landkreise, in denen 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. Anlassprüfungen sind davon unberührt.

MDK Rheinland-Pfalz: Grundsätzlich wird vor der Durchführung einer Qualitätsprüfung die Situation in dem zu prüfenden Heim vorab ermittelt. Bei einem Infektionsgeschehen in der zu prüfenden Einrichtung wird auf die Durchführung einer Regel-Qualitätsprüfung verzichtet. Bei Anlassprüfungen muss das Risiko gegen die Beschwerde abgewogen werden. Bislang konnten die meisten Prüfungen wie geplant durchgeführt werden. Für die Durchführung von Qualitätsprüfungen gilt das Hygienekonzept sowie der ab Oktober gültige Wiederanlaufplan des MDK Rheinland-Pfalz. Zusätzlich richtet sich der MDK Rheinland-Pfalz nach den im Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz festgelegten Warngrenzen. Regelprüfungen in Gebieten mit lokalen Hotspots werden vermieden. Aufgrund der sehr dynamischen Lage stehen wir bei unserem Vorgehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz.

MDK Saarland: Am 12. Oktober 2020 hat der MDK-Saarland die Landesverbände der Pflegekassen informiert, dass aufgrund der derzeit gestiegenen und instabilen Infektionszahlen im Saarland die Regelprüfungen für ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen pausiert werden. Anlassprüfungen können bei Bedarf unter erweiterten Schutzmaßnahmen gemäß Hygienekonzept der MDK- Gemeinschaft stattfinden.

MDK Sachsen: Noch keine Rückmeldung erhalten.

MDK Sachsen-Anhalt: Noch keine Rückmeldung erhalten.

MDK Thüringen: Noch keine Rückmeldung erhalten.

MDK Westfalen-Lippe: Aktuell führt der MDK Westfalen-Lippe Regel-/Wiederholungsprüfungen bei Pflegediensten und -heimen durch. Ausgenommen sind Risikogebiete mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen. Anlassprüfungen werden grundsätzlich unabhängig des Infektionsgeschehens durchgeführt.

Foto: Susanne El-Nawab