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Verdoppelung der Pauschbeträge im Bundestag begrüßt
Alle Sachverständigen haben die von der Bundesregierung geplante Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge gelobt. Das berichtet der Informationsdienst “Heute im Bundestag”

Alle Sachverständigen haben die von der Bundesregierung geplante Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge gelobt. Das berichtet der Informationsdienst “Heute im Bundestag” jetzt nach einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP).
So begrüßte die Deutsche Steuergewerkschaft den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, mit dem insbesondere die seit 1975 nahezu unverändert gebliebenen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen erhöht werden sollen.
Der Gesetzentwurf sieht eine “Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik” vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erhöhung vermeide in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig “auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‘hilflos’ bei der zu pflegenden Person” geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.
Foto: Adobe Stock/travelview
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