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Verordnung des Bundes: Corona-Tests nicht mehr kostenlos

Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose „Bürgertests“ gibt es seit dem 30. Juni nur noch für bestimmte Gruppen.

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Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose „Bürgertests“ gibt es seit dem 30. Juni nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung der Bundesregierung vor.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Finanzminister Christian Lindner hatten sich zuletzt darauf verständigt, die kostenlosen „Bürgertests“ deutlich einzuschränken. Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat die neue Verordnung für Bürgertests scharf kritisiert. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Testmenge zurückgeht, weil die Anspruchsberechtigung, ein Ausnahmefall zu sein, letztlich von jedem Bürger geltend gemacht werden kann“, sagte die KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke der Deutschen Presse-Agentur. „Die Testverordnung des Bundes ist intransparent, nicht vermittelbar und öffnet Manipulationen Tür und Tor.“ (dpa)


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