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Werden Hygienebeauftragte Pflicht in Pflegeeinrichtungen?

Der Bundestag hat über einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 debattiert und die Sache an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Der Bundestag hat über einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 debattiert und die Sache an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Länder sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, die unter anderem auch die erforderliche personelle Ausstattung mit hygienebeauftragten Pflegefachkräften oder Hygienefachkräften beinhalten.

Sicher ist laut Entwurfstext, dass stationäre Einrichtungen und Tagespflegen Hygienebeauftragte benennen sollen. Ambulante Dienste sind hier nicht erwähnt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am Donnerstag (07. Juli) allerdings von Hygienebeauftragten in Pflegeheimen und Pflegediensten.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf offenbar mit heißer Nadel gestrickt, teilweise in den Vorgaben zur Qualifizierung widersprüchlich. Experten bemängeln, dass Intensivpflegedienste von der Regelung ausgenommen sein dürften. Fachleute meinen allerdings, dass das Thema Hygiene beim Infektionsschutz gerade in Einrichtungen der Intensivpflege ganz besonders wichtig wäre.

Die Debatte wird im Gesundheitsausschuss fortgesetzt. Im September wird der Bundestag wieder zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

Der Gesetzesentwurf wurde offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Wie die Redaktion Häusliche Pflege erfuhr, hatten maßgebliche Institutionen teilweise nur einen halben Tag, um eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Event-Tipp: Das “Hygiene-Update 2022” ist eins der Themen beim Kongress für außerklinische Intensivpflege und Beatmung am 27. und 28. September in Essen.


Bild: Adobe Stock/MohamadFaizal